Artikel 1: Mitgliedschaftskategorien
Der Asiatisch-Pazifische Industrie- und Handelsverband (APCIC) bietet ein strukturiertes Mitgliedschaftssystem für eine Vielzahl von Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Förderung seiner Ziele einsetzen. Die Mitgliedschaftskategorien sind so gestaltet, dass sie das Engagement, die Zusammenarbeit und die Führungsrolle fördern und den integrativen und umfassenden Ansatz des APCIC zur regionalen wirtschaftlichen Integration und nachhaltigen Entwicklung widerspiegeln.
Mitgliedschaft im Rat
Die Mitgliedschaft im Rat stellt die höchste Stufe des Engagements im Rahmen der APCIC-Führung dar. Diese Kategorie ist Einrichtungen und Einzelpersonen vorbehalten, die aktiv zur strategischen Entscheidungsfindung und langfristigen Vision der Organisation beitragen möchten.
- Einheiten der Ratsmitglieder:
Organisationen und Institutionen, die sich an den Führungsaktivitäten des APCIC beteiligen, zu den politischen Diskussionen beitragen und ihre Sektoren oder Regionen im Rat vertreten. - Vizepräsident Referate:
Prominente Mitglieder mit erweiterten Aufgaben, darunter die Leitung strategischer Initiativen, der Vorsitz in Ausschüssen und die Beratung zu regionalen und globalen Herausforderungen. - Präsident Einheiten:
Elitemitglieder, die die einflussreichsten Funktionen innerhalb des APCIC innehaben, die übergreifende Mission des Verbandes leiten, die Organisation weltweit vertreten und die strategischen Bestrebungen auf höchster Ebene leiten.
Mitgliedschaft in der Kammer
Die Kammermitgliedschaft ist auf eine branchenspezifische Beteiligung zugeschnitten und ermöglicht es den Mitgliedern, über die spezialisierten Kammern von APCIC an sektorspezifischen Prioritäten und Initiativen mitzuarbeiten.
- Kammermitglieder Einheiten:
Allgemeine Mitglieder, die sich aktiv an den Aktivitäten der Kammer beteiligen, einschließlich Foren, Projekten und branchenspezifischen Diskussionen. - Kammer-Vizepräsident Referate:
Ausgezeichnete Mitglieder, die wichtige Projekte, Initiativen und Arbeitsgruppen in ihren jeweiligen Kammern leiten. - Referate des Kammerpräsidenten:
Hochrangige Mitglieder leiten die strategische Ausrichtung ihrer branchenspezifischen Kammern, vertreten ihre Sektoren auf den regionalen und internationalen Plattformen des APCIC und geben politische Empfehlungen ab.
Institutionelle Mitgliedschaft
Die institutionelle Mitgliedschaft steht Organisationen offen, die in Bereichen, die mit dem Auftrag des APCIC übereinstimmen, Vordenkerrolle, Forschung oder Interessenvertretung leisten. Diese Kategorie fördert die Zusammenarbeit zwischen nicht-kommerziellen Einrichtungen und dem breiteren APCIC-Mitgliedsnetz.
Zu den förderfähigen Mitgliedern gehören:
- Non-Profit-Organisationen: Einrichtungen, die sich mit sozialen, ökologischen oder wirtschaftlichen Herausforderungen befassen, die für die Ziele von APCIC relevant sind.
- Akademische Einrichtungen: Universitäten, Forschungszentren und Think Tanks, die akademische Strenge und Innovation zu den Initiativen des APCIC beitragen.
- Internationale Organisationen: Multilaterale Organisationen und Institutionen, die das Engagement des APCIC für regionale Zusammenarbeit und globale Nachhaltigkeit teilen.
- Forschungseinrichtungen: Organisationen, die politische, wirtschaftliche oder technologische Forschung betreiben, die die Aktivitäten des APCIC unterstützt.
Einzelmitgliedschaft
Die Einzelmitgliedschaft richtet sich an Fachleute, Unternehmer, Wissenschaftler und Experten, die aktiv an den APCIC-Programmen teilnehmen, ihr Fachwissen einbringen und an regionalen und globalen Initiativen mitarbeiten möchten.
- Zuschussfähigkeit:
Personen mit nachgewiesener Erfahrung, Führungsqualitäten oder Fachkenntnissen in Bereichen, die für den Auftrag von APCIC relevant sind, einschließlich Wirtschaft, Technologie, Nachhaltigkeit und Politikentwicklung. - Schwerpunktbereiche:
Die Mitglieder können durch politische Lobbyarbeit, Programmteilnahme oder spezielle Projekte einen Beitrag leisten und erhalten Zugang zu den Ressourcen, Veranstaltungen und Netzwerken des APCIC.
Artikel 2: Wählbarkeit zur Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Asia-Pacific Commerce and Industry Confederation (APCIC) steht einem breiten Spektrum von Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen offen, die sich gemeinsam für die Förderung der regionalen Zusammenarbeit, der nachhaltigen Entwicklung und der wirtschaftlichen Integration einsetzen. Die Eignung wird auf der Grundlage der Übereinstimmung mit dem Auftrag, den Werten und den strategischen Zielen von APCIC bestimmt, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder einen sinnvollen Beitrag zu den Initiativen der Organisation leisten und von ihrem umfangreichen Netzwerk profitieren.
Allgemeine Zulassungskriterien
Die Mitgliedschaft steht den folgenden Einrichtungen und Einzelpersonen offen:
- Organisationen und Institutionen:
- Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Industrieverbände, die in Sektoren tätig sind, die für die Aktivitäten von APCIC relevant sind.
- Gemeinnützige Organisationen, akademische Einrichtungen, Forschungsinstitute und internationale Organisationen, die mit ihrem Fachwissen, ihrer Vordenkerrolle oder ihrem Engagement zur Erfüllung der Aufgaben des APCIC beitragen.
- Regierungsstellen und regionale Entwicklungsbehörden, die sich aktiv für die Förderung von Handel, Innovation und nachhaltigem Wachstum einsetzen.
- Einzelpersonen:
- Fachleute, Unternehmer, Akademiker und Vordenker mit nachgewiesenem Fachwissen in Bereichen wie Wirtschaft, Technologie, Nachhaltigkeit, Politikentwicklung oder wirtschaftliche Integration.
- Personen, die sich aktiv an den Programmen des APCIC beteiligen, Erkenntnisse weitergeben und die Initiativen auf regionaler und internationaler Ebene unterstützen können.
Regionaler und strategischer globaler Geltungsbereich
- Die Mitgliedschaft steht Einrichtungen und Einzelpersonen aus den asiatisch-pazifischer RaumDazu gehören Ostasien, Südostasien, Südasien, Ozeanien und die dem Pazifik zugewandten Länder in Südamerika.
- Strategische globale Partner aus anderen Regionen, die ein aktives Interesse daran haben, zur wirtschaftlichen Entwicklung und Integration des asiatisch-pazifischen Raums beizutragen, sind ebenfalls teilnahmeberechtigt.
Übereinstimmung mit dem Auftrag und den Werten von APCIC
Die Antragsteller müssen eine klare Ausrichtung auf die Leitprinzipien des APCIC aufweisen, einschließlich
- Engagement für die Förderung der regionalen wirtschaftlichen Integration, Nachhaltigkeit und Innovation.
- Einhaltung der ethischen Standards des APCIC, einschließlich der Grundsätze der Transparenz, Inklusivität und Verantwortlichkeit.
- Bereitschaft, sich an gemeinsamen Initiativen zu beteiligen und einen Beitrag zu den strategischen Zielen des APCIC zu leisten.
Mitgliedschaftsspezifische Kriterien
Für jede Mitgliedschaftskategorie gelten spezifische, auf den jeweiligen Zweck und Anwendungsbereich zugeschnittene Zulassungsbedingungen. Die Antragsteller müssen diese Kriterien gemäß der APCIC-Mitgliedschaftspolitik erfüllen. Beispiele hierfür sind:
- Vertretung der Industrie oder Führungsrollen für die Ratsmitgliedschaft.
- Sektorspezifisches Engagement und Fachwissen für die Kammermitgliedschaft.
- Nichtkommerzieller Schwerpunkt für die institutionelle Mitgliedschaft.
- Berufliche Qualifikation und Erfahrung für die Einzelmitgliedschaft.
Überprüfung und Genehmigung des Antrags
- Einreichung von Anträgen:
Alle Anträge auf Mitgliedschaft müssen beim Sekretariat eingereicht werden, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen, einschließlich Organisationsprofilen, Referenzen oder beruflichen Zeugnissen. - Überprüfungsprozess:
Die Anträge werden von der APCIC-Abteilung MitgliedschaftsausschussSie stellt sicher, dass die Bewerber die Förderkriterien erfüllen und nachweisen können, dass sie in der Lage sind, einen sinnvollen Beitrag zum Auftrag des APCIC zu leisten. - Endgültige Genehmigung:
Die Exekutivausschuss prüft und bewilligt endgültig alle Anträge auf Mitgliedschaft. Die Entscheidungen beruhen auf den Empfehlungen des Mitgliedschaftsausschusses und werden den Antragstellern innerhalb von 30 Tagen nach Einreichung schriftlich mitgeteilt.
Laufende Einhaltung
Zugelassene Mitglieder sind verpflichtet, die Satzung, die Mitgliedschaftsbestimmungen und den Verhaltenskodex des APCIC während der gesamten Dauer ihrer Mitgliedschaft einzuhalten. Die Mitgliedschaft kann in regelmäßigen Abständen überprüft werden, um sicherzustellen, dass diese Standards weiterhin eingehalten werden.
Dieser Qualifikationsrahmen stellt sicher, dass die APCIC-Mitgliedschaft aus Organisationen und Einzelpersonen besteht, die sich für die Förderung des Auftrags, den regionalen Wohlstand und sinnvolle globale Partnerschaften einsetzen.
Artikel 3: Antragsverfahren
Das Bewerbungsverfahren für die Mitgliedschaft im Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverband (APCIC) ist so konzipiert, dass es Transparenz, Inklusivität und Übereinstimmung mit dem Auftrag der Organisation gewährleistet. Das Verfahren umfasst einen strukturierten Bewertungsrahmen, der die Eignung der Bewerber, ihre Beiträge und ihr Engagement für die Werte und Ziele von APCIC beurteilt.
Einreichung von Anträgen
- Ausfüllen des Antragsformulars:
Die Bewerber müssen das offizielle Antragsformular für die Mitgliedschaft ausfüllen und umfassende und genaue Angaben zu ihrer Organisation oder ihren individuellen Qualifikationen machen. - Erforderliche Dokumentation:
- Für Organisatorische Antragsteller:
- Organisationsprofil, einschließlich Auftrag, Vision und Hauptaktivitäten.
- Nachweis der gesetzlichen Eintragung und einschlägiger Bescheinigungen.
- Referenzen oder Befürwortungen von Branchenkollegen oder APCIC-Mitgliedern (falls zutreffend).
- Für Einzelbewerber:
- Beruflicher Lebenslauf oder Curriculum Vitae.
- Nachweis von Fachwissen, z. B. durch Veröffentlichungen, Projektportfolios oder Referenzen.
- Für Organisatorische Antragsteller:
- Einreichungsmethode:
- Die Anträge müssen elektronisch über das APCIC-Mitgliedsportal oder die offizielle E-Mail-Adresse eingereicht werden.
- In Ausnahmefällen und nach vorheriger Genehmigung durch das Sekretariat können Einreichungen in Papierform akzeptiert werden.
- Empfangsbestätigung:
- Nach der Einreichung erhalten die Bewerber eine Bestätigungs-E-Mail, in der der Eingang ihres Antrags und der Zeitplan für das Prüfungsverfahren bestätigt werden.
Überprüfung der Anträge
- Erstes Screening durch das Sekretariat:
- Das Sekretariat führt eine erste Prüfung durch, um sicherzustellen, dass das Antragsformular vollständig ist und alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden. Unvollständige Anträge werden mit der Bitte um zusätzliche Informationen an den Antragsteller zurückgeschickt.
- Bewertung durch den Mitgliedschaftsausschuss:
- Der Mitgliedschaftsausschuss prüft jeden Antrag sorgfältig anhand der folgenden Kriterien:
- Übereinstimmung mit dem Auftrag, den Werten und den Zielen von APCIC.
- Erfüllung der in den Mitgliedschaftsbestimmungen festgelegten Zulassungsvoraussetzungen.
- Mögliche Beiträge zu den Initiativen, Programmen und allgemeinen Zielen des APCIC.
- Fähigkeit, sich sinnvoll an den Aktivitäten des APCIC zu beteiligen und mit anderen Mitgliedern zusammenzuarbeiten.
- Der Mitgliedschaftsausschuss prüft jeden Antrag sorgfältig anhand der folgenden Kriterien:
- Ersuchen um Klarstellungen:
- Falls erforderlich, kann der Mitgliedschaftsausschuss während des Prüfungsverfahrens zusätzliche Informationen oder Unterlagen vom Antragsteller anfordern.
- Empfehlungen:
- Nach Abschluss seiner Bewertung legt der Mitgliedschaftsausschuss seine Empfehlungen dem Exekutivausschuss zur endgültigen Prüfung und Genehmigung vor.
Genehmigung der Mitgliedschaft
- Endgültige Entscheidung des Exekutivausschusses:
- Der Exekutivausschuss prüft die Empfehlungen des Mitgliedschaftsausschusses und berät über die Eignung des Bewerbers für die Mitgliedschaft.
- Über die endgültige Annahme oder Ablehnung entscheidet die Mehrheit des Exekutivausschusses.
- Notifizierung der Entscheidung:
- Die Antragsteller werden innerhalb von 30 Tagen nach der Einreichung schriftlich über ihren Mitgliedsstatus informiert.
- Angenommene Mitglieder erhalten ein förmliches Aufnahmeschreiben und einen Überblick über die nächsten Schritte zur Aktivierung ihrer Mitgliedschaft.
- Berufungsprozess:
- Antragsteller, deren Antrag auf Mitgliedschaft abgelehnt wurde, können innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Mitteilung beim Exekutivausschuss einen förmlichen Antrag einreichen.
Beitrittserklärung
- Bekenntnis zu den APCIC-Grundsätzen:
- Zugelassene Mitglieder müssen eine Mitgliedschaftsvereinbarung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie sich an die folgenden Regeln halten:
- APCIC-Satzung und Mitgliedschaftsbestimmungen.
- Ethische Standards, einschließlich der Grundsätze von Transparenz, Verantwortlichkeit und Inklusivität.
- Aktive Teilnahme an den Programmen, Initiativen und Veranstaltungen des APCIC.
- Zugelassene Mitglieder müssen eine Mitgliedschaftsvereinbarung unterzeichnen, in der sie bestätigen, dass sie sich an die folgenden Regeln halten:
- Erledigung der Verwaltungsformalitäten:
- Die Mitglieder müssen alle zusätzlichen Informationen zur Verfügung stellen, die für die Unterlagen des APCIC erforderlich sind, wie z. B. die Kontaktdaten von Vertretern der Organisation oder die Zahlung der ersten Mitgliedsbeiträge.
- Aktivierung der Mitgliedschaft:
- Die Mitgliedschaft wird nach Erhalt der unterzeichneten Mitgliedschaftsvereinbarung und der Zahlung der entsprechenden Gebühren wirksam. Die Mitglieder erhalten dann Zugangsdaten zu den Plattformen, Ressourcen und exklusiven Programmen des APCIC.
Laufende Unterstützung und Integration
- Willkommensprogramm:
- Neue Mitglieder erhalten ein Orientierungspaket, das Folgendes enthält:
- Die APCIC-Satzung, die Mitgliedschaftsbestimmungen und der Verhaltenskodex.
- Informationen über bevorstehende Veranstaltungen, Initiativen und Engagementmöglichkeiten.
- Neue Mitglieder erhalten ein Orientierungspaket, das Folgendes enthält:
- Engagierte Mitgliederbetreuung:
- Das Sekretariat bietet kontinuierliche Unterstützung, um sicherzustellen, dass neue Mitglieder sich nahtlos in die Aktivitäten des APCIC integrieren und mit den relevanten Ausschüssen, Kammern und Netzwerken in Verbindung treten.
Artikel 4: Mitgliedschaftsrechte
Die Mitgliedschaft in der Asia-Pacific Commerce and Industry Confederation (APCIC) bietet Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen Zugang zu einer Vielzahl von Vorteilen und Privilegien. Diese Rechte ermöglichen es den Mitgliedern, sich sinnvoll an den Programmen, Initiativen und der Verwaltung des APCIC zu beteiligen und so die Zusammenarbeit, den Wissensaustausch und die regionale Entwicklung zu fördern. Die Mitgliedschaftsrechte sind nach Kategorien gestaffelt, um eine Anpassung an das Niveau des Engagements und des Beitrags zu gewährleisten.
Allgemeine Rechte aller Mitglieder
Alle Mitglieder des APCIC haben unabhängig von ihrer Mitgliedskategorie Anspruch auf die folgenden Grundrechte:
- Teilnahme an Veranstaltungen, Programmen und Initiativen:
- Die Mitglieder haben das Recht, an den Foren, Konferenzen, Workshops und branchenspezifischen Initiativen des APCIC teilzunehmen.
- Der Zugang zu spezialisierten Programmen, wie Handelsmissionen, Sitzungen zum Kapazitätsaufbau und politischen Rundtischgesprächen, wird je nach Mitgliedschaftsstufe und Relevanz gewährt.
- Zugang zu Ressourcen und Veröffentlichungen:
- Mitglieder erhalten Zugang zu den umfangreichen Ressourcen des APCIC, darunter Forschungsberichte, Marktanalysen, Kurzdarstellungen und Veröffentlichungen.
- Der Ressourcenzugang richtet sich nach der Mitgliedskategorie, wobei Mitglieder höherer Kategorien vorrangigen Zugang zu exklusiven Inhalten und geschützten Materialien haben.
- Stimmrecht und Wahlrecht:
- Die teilnahmeberechtigten Mitglieder können über wichtige Resolutionen abstimmen, die auf der Generalversammlung vorgelegt werden, und so zu den strategischen Entscheidungen des APCIC beitragen.
- Mitglieder bestimmter Kategorien, wie z.B. die Ratsmitgliedschaft, haben das Recht, sich für Führungspositionen innerhalb der APCIC-Leitungsstruktur, einschließlich des Exekutivausschusses und der Ausschussvorsitze, zur Wahl zu stellen.
- Anerkennung und Eingliederung:
- Die Mitglieder werden offiziell in den Verzeichnissen des APCIC aufgeführt und in einschlägigen Mitteilungen erwähnt, um ihre Zugehörigkeit und ihr Engagement für die regionale Zusammenarbeit zu demonstrieren.
- Organisationsmitglieder können das APCIC-Logo und das Branding in Übereinstimmung mit den APCIC-Branding-Richtlinien verwenden, um ihren Verband hervorzuheben.
Kategorie-spezifische Rechte
Die Mitgliedschaftsrechte sind nach Kategorien unterteilt, um die einzigartigen Rollen und Privilegien jeder Gruppe widerzuspiegeln:
- Mitgliedschaft im Rat:
- Einheiten der Ratsmitglieder: Sie nehmen an den Diskussionen über die Unternehmensführung teil und sind bei wichtigen Beschlüssen stimmberechtigt.
- Vizepräsident Referate: Vorsitz in Ausschüssen, Leitung von Initiativen und Vorschlagen strategischer Prioritäten.
- Präsident Einheiten: Vertretung des APCIC auf globalen Plattformen, Mitwirkung an der Strategie auf hoher Ebene und Leitung des Gesamtauftrags der Konföderation.
- Mitgliedschaft in der Kammer:
- Kammermitglieder Einheiten: Engagieren Sie sich in branchenspezifischen Aktivitäten und arbeiten Sie an sektoralen Prioritäten mit.
- Kammer-Vizepräsident Referate: Sie leiten Projekte in ihren jeweiligen Kammern und nehmen Einfluss auf die Industriepolitik.
- Referate des Kammerpräsidenten: Sie gestalten die strategische Ausrichtung ihrer Kammern und vertreten ihre Branchen in regionalen und internationalen Foren.
- Institutionelle Mitgliedschaft:
- Zugang zu exklusiven Forschungskooperationen, Plattformen für politische Interessenvertretung und Partnerschaften mit gleichgesinnten Organisationen.
- Die Möglichkeit, durch APCIC-Veröffentlichungen und -Veranstaltungen einen Beitrag zur Meinungsbildung zu leisten.
- Einzelmitgliedschaft:
- Möglichkeit zur Einbringung von Fachwissen durch Teilnahme an Ausschüssen, Arbeitsgruppen und speziellen Projekten.
- Anerkennung als Fachexperten in den Veranstaltungen und Mitteilungen des APCIC.
Bedingungen für die Ausübung der Rechte
- Einhaltung der Vorschriften:
Die Mitglieder müssen sich an die APCIC-Satzung, die Mitgliedschaftsbestimmungen und den Verhaltenskodex halten, um ihre Rechte uneingeschränkt wahrnehmen zu können. - Stand der Mitgliedschaft:
- Die Mitgliedschaftsrechte hängen von der rechtzeitigen Zahlung der Jahresbeiträge und der Einhaltung der APCIC-Richtlinien ab.
- Mitglieder, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind oder gegen die ein Disziplinarverfahren läuft, können ihre Rechte vorübergehend aussetzen, bis die Angelegenheit geklärt ist.
- Kategorie-spezifische Privilegien:
Bestimmte Rechte, wie z.B. Führungsrollen und Stimmberechtigung, sind auf bestimmte Mitgliederkategorien beschränkt, wie in der APCIC-Mitgliedschaftspolitik dargelegt.
Laufende Unterstützung für Mitglieder
- Engagement-Möglichkeiten:
APCIC informiert seine Mitglieder aktiv über bevorstehende Veranstaltungen, Initiativen und Foren, um sicherzustellen, dass sie sich bestmöglich beteiligen. - Dediziertes Mitgliederportal:
Die Mitglieder erhalten einen sicheren Zugang zur Online-Plattform des APCIC, wo sie ihre Mitgliedschaft verwalten, Ressourcen herunterladen und sich mit anderen Mitgliedern austauschen können. - Vernetzung und Zusammenarbeit:
APCIC erleichtert die Vernetzung der Mitglieder durch seine Veranstaltungen und digitalen Plattformen und fördert grenzüberschreitende Partnerschaften und Kooperationen.
Streit- und Beschwerdemechanismus
Mitglieder, die der Meinung sind, dass ihre Rechte in unfairer Weise eingeschränkt oder verweigert wurden, können die Angelegenheit über die Streitbeilegungsmechanismen des APCIC vorbringen, wie in der Satzung und den Mitgliedschaftsbestimmungen dargelegt.
Artikel 5: Verantwortlichkeiten der Mitglieder
Die Mitgliedschaft im Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverband (APCIC) bedeutet, dass man sich verpflichtet, den Auftrag des Verbandes zu unterstützen, seine Werte zu wahren und aktiv zu seinen Initiativen beizutragen. Diese Pflichten gewährleisten, dass die Mitglieder eine wichtige Rolle bei der Förderung der Ziele des APCIC spielen und gleichzeitig die Integrität und den Ruf der Organisation wahren.
Wahrung des Auftrags und der Werte von APCIC
- Ausrichtung auf die Ziele des APCIC:
- Die Mitglieder müssen die Aufgabe des APCIC, die wirtschaftliche Integration, Innovation und nachhaltige Entwicklung im gesamten asiatisch-pazifischen Raum zu fördern, aktiv unterstützen.
- Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich bei allen Handlungen an den APCIC-Werten Inklusivität, Transparenz, Verantwortlichkeit und Zusammenarbeit orientieren.
- Engagement für ethische Standards:
- Die Mitglieder müssen sich an den Verhaltenskodex des APCIC halten, der Folgendes vorschreibt:
- Respekt für Vielfalt, Gerechtigkeit und Integration.
- Ehrlichkeit, Integrität und Professionalität bei allen Interaktionen innerhalb des APCIC und mit externen Beteiligten.
- Vermeidung von Interessenkonflikten oder unethischen Praktiken, die die Glaubwürdigkeit oder die Ziele des APCIC untergraben könnten.
- Die Mitglieder müssen sich an den Verhaltenskodex des APCIC halten, der Folgendes vorschreibt:
Aktive Teilnahme an APCIC-Initiativen
- Engagement bei Programmen und Veranstaltungen:
- Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie sich aktiv an den vom APCIC organisierten Veranstaltungen, Foren, Arbeitsgruppen und Initiativen beteiligen und ihr Fachwissen und ihre Erkenntnisse einbringen, um die Ziele des APCIC zu fördern.
- Die Mitglieder werden ermutigt, Führungsrollen in Projekten, Ausschüssen und Kammern zu übernehmen, wenn ihre Fähigkeiten und Interessen mit den strategischen Prioritäten des APCIC übereinstimmen.
- Zusammenarbeit mit anderen Mitgliedern:
- Die Mitglieder müssen sich konstruktiv mit anderen Mitgliedern auseinandersetzen und ein Umfeld der Zusammenarbeit und des gegenseitigen Respekts fördern.
- Der Austausch von Wissen, Ressourcen und bewährten Verfahren unter den Mitgliedern wird gefördert, um Innovationen und gemeinsame Fortschritte voranzutreiben.
- Unterstützung für strategische Initiativen:
- Die Mitglieder sollten sich in ihren Netzwerken und Branchen für die Initiativen des APCIC einsetzen und diese unterstützen, um den Einfluss des Verbandes auf regionalen und globalen Plattformen zu verstärken.
Finanzielle Beiträge
- Zahlung des Mitgliedsbeitrags:
- Die Mitglieder müssen jährliche Mitgliedsbeiträge zahlen, die vom Exekutivausschuss festgelegt werden. Die Beiträge sichern die finanzielle Nachhaltigkeit von APCIC und ermöglichen es der Organisation, ihren Mitgliedern einen Mehrwert zu bieten.
- Rechtzeitigkeit:
- Die Mitgliedsbeiträge müssen innerhalb der vom Sekretariat festgelegten Fristen bezahlt werden.
- Die Nichteinhaltung finanzieller Verpflichtungen kann zur Aussetzung der Mitgliedsrechte führen, einschließlich des Zugangs zu Ressourcen, des Stimmrechts und der Teilnahme an Veranstaltungen.
Schutz des Rufs und der Ziele von APCIC
- Vermeidung von schädlichen Handlungen:
- Die Mitglieder sind verpflichtet, Handlungen zu unterlassen, die dem Ruf des APCIC schaden könnten, einschließlich öffentlicher Erklärungen, Verhaltensweisen oder Aktivitäten, die im Widerspruch zum Auftrag und zu den Zielen des APCIC stehen.
- Mitglieder dürfen den Namen, das Logo oder die Ressourcen des APCIC nicht in einer Weise verwenden, die die Organisation falsch darstellt oder gegen ihre Richtlinien verstößt.
- Lösung von Konflikten:
- Streitigkeiten, an denen Mitglieder beteiligt sind, müssen durch die etablierten Mechanismen des APCIC behandelt werden, um sicherzustellen, dass Konflikte konstruktiv und ohne Beeinträchtigung der Integrität der Organisation gelöst werden.
Einhaltung von Governance und Vorschriften
- Einhaltung der APCIC-Satzung und -Grundsätze:
- Die Mitglieder müssen die APCIC-Satzung, die Mitgliedschaftsbestimmungen und alle vom Exekutivausschuss oder der Generalversammlung festgelegten Grundsätze und Richtlinien einhalten.
- Transparenz und Rechenschaftspflicht:
- Die Mitglieder sind verpflichtet, bei allen Kontakten mit APCIC genaue und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
- Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie bei ihrer Teilnahme und ihren Beiträgen zu den Initiativen des APCIC Transparenz wahren.
Fürsprache für die Mission von APCIC
- Förderung der Ziele von APCIC:
- Die Mitglieder werden ermutigt, als Botschafter des APCIC aufzutreten und sich für dessen Ziele in ihren Branchen, Regionen und Netzwerken einzusetzen.
- Beitrag zu Thought Leadership:
- Die Mitglieder sollten ihr Fachwissen und ihre Erkenntnisse über die APCIC-Plattformen weitergeben und sich an Veröffentlichungen, Diskussionen und Initiativen beteiligen, die die Vordenkerrolle der Organisation fördern.
Verletzung der Verantwortlichkeiten
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften:
- Mitglieder, die ihre Pflichten verletzen, müssen mit disziplinarischen Maßnahmen rechnen, einschließlich der Aussetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft, die vom Exekutivausschuss festgelegt werden.
- Berufungsprozess:
- Mitglieder, gegen die eine Disziplinarmaßnahme verhängt wurde, haben das Recht, gemäß dem Streitbeilegungsverfahren des APCIC Berufung einzulegen.
Artikel 6: Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind ein wesentlicher Bestandteil des Finanzrahmens des Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverbands (APCIC), der damit seine Aktivitäten, Initiativen und Mitgliederdienste unterstützt. Diese Beiträge sind so strukturiert, dass sie die verschiedenen Ebenen des Engagements, der Vorteile und der Beiträge, die mit jeder Mitgliedskategorie verbunden sind, widerspiegeln. Die folgenden Bestimmungen regeln die Festlegung, Mitteilung und Zahlung von Mitgliedsbeiträgen, um Fairness, Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.
Gestaffelte Gebührenstruktur
- Kategorisierung nach Mitgliedschaftsart:
- Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der jeweiligen Mitgliedskategorie, wie in der APCIC-Mitgliederordnung festgelegt:
- Mitgliedschaft im Rat: Enthält differenzierte Gebühren für Ratsmitglieder, Vizepräsidenten und Präsidenten.
- Mitgliedschaft in der Kammer: Enthält spezielle Stufen für Kammermitglieder, Kammervizepräsidenten und Kammerpräsidenten.
- Institutionelle Mitgliedschaft: Maßgeschneidert für gemeinnützige Organisationen, akademische Einrichtungen, Forschungsinstitute und internationale Organisationen.
- Einzelmitgliedschaft: Konzipiert für Fachleute, Unternehmer und Experten, mit wettbewerbsfähigen Gebührenstrukturen auf der Grundlage des beruflichen Engagements.
- Die Mitgliedsbeiträge richten sich nach der jeweiligen Mitgliedskategorie, wie in der APCIC-Mitgliederordnung festgelegt:
- Engagement-Ebenen:
- Für Mitglieder höherer Ränge, die mehr Verantwortung tragen und Zugang zu Premium-Vorteilen haben, wie z. B. Führungsaufgaben oder exklusive Veranstaltungen, gelten anteilige Beitragsanpassungen, die ihre erweiterten Privilegien widerspiegeln.
- Flexible Anpassungen für besondere Umstände:
- Die Gebühren können für kleine Unternehmen, Neugründungen oder gemeinnützige Organisationen angepasst werden, um die Teilnahme und den Einbezug zu fördern.
- Für strategische Partner oder Sponsoren, die einen wesentlichen Beitrag zu den APCIC-Initiativen leisten, können individuelle Pakete ausgehandelt werden.
Festsetzung der Gebühren
- Jahresrückblick:
- Die Mitgliedsbeiträge werden jährlich vom Exekutivausschuss überprüft, um sicherzustellen, dass sie fair und wettbewerbsfähig sind und den operativen und strategischen Bedürfnissen des APCIC entsprechen.
- Zu den Faktoren, die bei der Überprüfung berücksichtigt werden, gehören:
- Betriebskosten und Anforderungen an die Programmfinanzierung.
- Marktbedingungen und wirtschaftliche Trends im gesamten asiatisch-pazifischen Raum.
- Feedback und Empfehlungen von Mitgliedern und dem Mitgliedschaftsausschuss.
- Genehmigungsverfahren:
- Die vorgeschlagenen Gebührenstrukturen werden der Generalversammlung zur Prüfung und Genehmigung vorgelegt.
- Nach der Genehmigung wird die Gebührenordnung allen Mitgliedern vor Beginn des Geschäftsjahres mitgeteilt.
Mitteilung der Gebühren
- Transparente Benachrichtigung:
- Die Mitglieder erhalten eine förmliche Mitteilung, in der die aktualisierte Gebührenstruktur, die Zahlungsfristen und die zulässigen Zahlungsarten aufgeführt sind.
- Die Benachrichtigungen werden über die offiziellen Kanäle des APCIC, einschließlich E-Mail und Mitgliederportal, mindestens 60 Tage vor Ablauf der Zahlungsfrist verschickt.
- Zugang zu Gebühreninformationen:
- Detaillierte Informationen zu den Mitgliedsbeiträgen, einschließlich einer Aufschlüsselung nach Kategorien und Leistungen, werden im APCIC-Mitgliederhandbuch und im Online-Mitgliederportal zu finden sein.
Zahlung der Gebühren
- Zahlungsfristen:
- Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich fällig und müssen bis zum angegebenen Termin in voller Höhe bezahlt werden, um den Status der aktiven Mitgliedschaft zu erhalten.
- Zahlungsarten:
- APCIC akzeptiert Zahlungen durch Banküberweisungen, Online-Zahlungsplattformen oder andere sichere Methoden, die vom Sekretariat festgelegt werden.
- Den Mitgliedern wird empfohlen, das von APCIC eingerichtete Mitgliederportal zu nutzen, um eine reibungslose Bearbeitung und Bestätigung der Gebühren zu gewährleisten.
- Ratenzahlungs-Pläne:
- Nach Ermessen des Exekutivausschusses können Mitgliedern mit finanziellen Engpässen, insbesondere kleinen Unternehmen oder gemeinnützigen Organisationen, Ratenzahlungspläne angeboten werden.
- Solche Vereinbarungen müssen schriftlich genehmigt und strikt eingehalten werden.
Folgen der Nichtzahlung
- Aussetzung der Mitgliedschaftsrechte:
- Mitgliedern, die ihre Beiträge nicht fristgerecht zahlen, können ihre Mitgliedsrechte, einschließlich des Zugangs zu Veranstaltungen, Stimmrechten und Ressourcen, vorübergehend entzogen werden.
- Beendigung der Mitgliedschaft:
- Ein längeres Ausbleiben der Zahlung als 90 Tage nach Ablauf der Frist kann nach Ermessen des Exekutivausschusses zur Beendigung der Mitgliedschaft führen.
- Ausgeschiedene Mitglieder werden schriftlich benachrichtigt und erhalten die Möglichkeit, innerhalb von 30 Tagen Widerspruch einzulegen oder ausstehende Beiträge zu begleichen.
Wiedereinsetzung der Mitgliedschaft
- Zahlung von Zahlungsrückständen:
- Mitglieder, die nach einer Suspendierung oder einem Austritt wieder aufgenommen werden wollen, müssen alle ausstehenden Gebühren begleichen und einen formellen Antrag auf Wiederaufnahme beim Sekretariat einreichen.
- Billigung durch den Exekutivausschuss:
- Die Wiederaufnahme unterliegt der Prüfung und Genehmigung durch den Exekutivausschuss, der die Verpflichtung des Mitglieds zur Erfüllung künftiger Verpflichtungen bewertet.
Finanzielle Rechenschaftspflicht
- Zuteilung von Gebühren:
- Die Mitgliedsbeiträge werden zur Unterstützung der Kerntätigkeiten des APCIC verwendet, einschließlich Verwaltung, Programme, Veranstaltungen, Forschung und Mitgliederdienste.
- Überschüssige Mittel werden in Initiativen reinvestiert, die mit dem Auftrag und den strategischen Zielen des APCIC übereinstimmen.
- Transparenz bei der Gebührenverwaltung:
- APCIC stellt allen Mitgliedern einen jährlichen Finanzbericht zur Verfügung, in dem die Verteilung und Verwendung der Mitgliedsbeiträge detailliert dargestellt wird.
Artikel 7: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverband (APCIC) kann unter bestimmten Umständen gekündigt werden, um die Integrität der Organisation, ihre operativen Standards und ihre Ausrichtung auf ihre Aufgaben zu gewährleisten. Kündigungsverfahren unterliegen den Grundsätzen der Fairness, Transparenz und eines ordnungsgemäßen Verfahrens, das den Mitgliedern die Möglichkeit gibt, Beschwerden vorzubringen oder gegen Entscheidungen Berufung einzulegen.
Freiwilliger Rücktritt
- Einreichung der Mitteilung:
- Mitglieder, die ihren Austritt erklären wollen, müssen dem Sekretariat eine förmliche schriftliche Mitteilung zukommen lassen.
- Die Mitteilung muss das Datum des Wirksamwerdens des Rücktritts und gegebenenfalls die Gründe für die Entscheidung enthalten.
- Danksagung des Sekretariats:
- Das Sekretariat bestätigt den Eingang der Rücktrittserklärung innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen.
- Ausscheidende Mitglieder müssen alle ausstehenden Verpflichtungen, einschließlich der Begleichung unbezahlter Gebühren, erfüllen, bevor der Austritt endgültig ist.
- Datum des Inkrafttretens:
- Die Beendigung der Mitgliedschaft wird zu dem in der Austrittserklärung angegebenen Datum oder zu einem zwischen dem Mitglied und dem Sekretariat vereinbarten Zeitpunkt wirksam.
Nichtbezahlung von Gebühren
- Zahlungsverpflichtungen:
- Die Mitglieder sind verpflichtet, die jährlichen Mitgliedsbeiträge vollständig und fristgerecht zu zahlen.
- Wird diese Verpflichtung nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nach dem Fälligkeitsdatum erfüllt, kann dies zur Aussetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft führen.
- Benachrichtigung über Rückstände:
- Das Sekretariat wird Mitglieder mit ausstehenden Beiträgen in Abständen von 30 und 60 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum anmahnen.
- Aussetzung der Rechte:
- Mitgliedern, die ihre Beiträge nicht innerhalb der 90-tägigen Nachfrist bezahlen, werden ihre Mitgliedsrechte entzogen:
- Stimmberechtigung.
- Zugang zu Veranstaltungen, Programmen und Ressourcen.
- Eine endgültige Mitteilung über eine mögliche Kündigung wird vom Sekretariat herausgegeben.
- Mitgliedern, die ihre Beiträge nicht innerhalb der 90-tägigen Nachfrist bezahlen, werden ihre Mitgliedsrechte entzogen:
- Prozess der Beendigung:
- Bleiben die Beiträge nach der Aussetzung unbezahlt, wird die Mitgliedschaft automatisch beendet, und das Mitglied wird schriftlich benachrichtigt.
- Wiedereinsetzung:
- Ausgeschiedene Mitglieder können ihre Wiederaufnahme beantragen, indem sie alle ausstehenden Gebühren begleichen und einen förmlichen Antrag beim Sekretariat einreichen.
- Die Wiederaufnahme unterliegt der Zustimmung des Exekutivausschusses.
Verstoß gegen die Vorschriften
- Definition von Verstößen:
Die Mitgliedschaft kann ausgesetzt oder beendet werden, wenn ein Mitglied gegen die Satzung, die Mitgliedschaftsbestimmungen, den Verhaltenskodex oder die ethischen Standards des APCIC verstoßen hat. Verstöße können unter anderem sein:- Aktivitäten, die dem Ruf des APCIC schaden oder mit seinem Auftrag in Konflikt stehen.
- Missbrauch des Namens, des Logos oder der Ressourcen von APCIC ohne Genehmigung.
- Nichteinhaltung von Beschlüssen der Leitungsgremien des APCIC.
- Ermittlungsverfahren:
- Angebliche Verstöße werden vom Mitgliedschaftsausschuss geprüft, der eine gründliche Untersuchung durchführen wird.
- Das betroffene Mitglied erhält die Möglichkeit, sich schriftlich oder in einer förmlichen Anhörung zu den Vorwürfen zu äußern.
- Beschluss des Exekutivausschusses:
- Nach der Untersuchung legt der Mitgliedschaftsausschuss dem Exekutivausschuss seine Ergebnisse und Empfehlungen vor.
- Der Exekutivausschuss kann angemessene Disziplinarmaßnahmen verhängen, einschließlich:
- Aussetzung der Mitgliedschaftsrechte.
- Beendigung der Mitgliedschaft.
- Benachrichtigung:
- Das Mitglied wird schriftlich über die Entscheidung des Exekutivausschusses informiert, einschließlich der Einzelheiten des Verstoßes, der Disziplinarmaßnahmen und des Berufungsverfahrens.
Rechtsmittelverfahren
- Recht auf Berufung:
- Ausgeschiedene Mitglieder haben das Recht, innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung über den Austritt Berufung gegen die Entscheidung einzulegen.
- Einlegung eines Rechtsbehelfs:
- Einsprüche sind schriftlich beim Exekutivausschuss einzureichen und müssen eine ausführliche Erläuterung der Gründe für den Einspruch sowie etwaige Nachweise enthalten.
- Überprüfung durch den Exekutivausschuss:
- Der Exekutivausschuss prüft den Einspruch und kann sich mit dem Mitgliedschaftsausschuss oder anderen zuständigen Gremien beraten.
- Das Mitglied kann eingeladen werden, seinen Fall persönlich oder in einer virtuellen Sitzung vorzutragen.
- Endgültige Entscheidung:
- Die Entscheidung des Exekutivausschusses über die Beschwerde ist endgültig und bindend. Das Mitglied wird innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Einreichung der Beschwerde schriftlich über das Ergebnis informiert.
Allgemeine Bestimmungen
- Wirkung der Beendigung:
- Ausgeschiedene Mitglieder verlieren alle Mitgliedsrechte, einschließlich des Zugangs zu den Ressourcen, Veranstaltungen und Verwaltungsstrukturen des APCIC.
- Der Austritt entbindet die Mitglieder nicht von ihren finanziellen oder rechtlichen Verpflichtungen gegenüber dem APCIC.
- Wiederbewerbung:
- Mitglieder, deren Austritt nicht auf ethische Verstöße oder Fehlverhalten zurückzuführen ist, können sich nach einem Jahr erneut um die Mitgliedschaft bewerben, sofern sie vom Exekutivausschuss geprüft und genehmigt wurden.
- Vertraulichkeit:
- Alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Beendigung der Mitgliedschaft, einschließlich Untersuchungen und Einsprüche, werden streng vertraulich behandelt, um die Privatsphäre der betroffenen Personen und Organisationen zu schützen.
Artikel 8: Verhaltenskodex
Der Asiatisch-Pazifische Handels- und Industrieverband (APCIC) hat sich verpflichtet, bei all seinen Aktivitäten die höchsten Standards in Bezug auf Ethik, Integrität und Professionalität einzuhalten. Die Verhaltenskodex legt die grundlegenden Prinzipien fest, die das Verhalten und die Interaktionen aller Mitglieder regeln, um ein kooperatives und respektvolles Umfeld zu gewährleisten, das mit dem Auftrag und den Werten von APCIC übereinstimmt.
Grundprinzipien des Verhaltenskodexes
- Respekt für Vielfalt und Inklusion:
- Die Mitglieder müssen die kulturelle, soziale und berufliche Vielfalt der APCIC-Gemeinschaft respektieren und bei allen Interaktionen eine integrative Haltung einnehmen.
- Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie ein Umfeld fördern, das unterschiedliche Sichtweisen wertschätzt, eine gleichberechtigte Beteiligung unterstützt und das gegenseitige Verständnis fördert.
- Verbot von diskriminierenden Praktiken:
- Diskriminierung aufgrund der Ethnie, des Geschlechts, der Religion, des Alters, einer Behinderung, der sexuellen Orientierung oder eines anderen Status ist strengstens verboten.
- Die Mitglieder müssen Fairness und Gleichberechtigung in allen Beziehungen innerhalb des APCIC und mit externen Interessengruppen sicherstellen.
- Verpflichtung zu ethischem Verhalten:
- Die Mitglieder müssen sich bei allen Aktivitäten, die unter der Schirmherrschaft des APCIC durchgeführt werden, an die höchsten Standards der Ehrlichkeit, Integrität und Professionalität halten.
- Korruption, Bestechung, Betrug oder unethische Praktiken sind strengstens untersagt.
- Die Mitglieder müssen Interessenkonflikte vermeiden und alle Situationen offenlegen, die ihre Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten.
- Transparenz und Rechenschaftspflicht:
- Von den Mitgliedern wird erwartet, dass sie bei ihren Beiträgen, Entscheidungen und Interaktionen innerhalb des APCIC Transparenz wahren.
- Die Rechenschaftspflicht für Handlungen und Entscheidungen ist von grundlegender Bedeutung, und die Mitglieder müssen ihre Verpflichtungen gegenüber der Organisation und ihren Interessengruppen einhalten.
- Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung:
- Die Mitglieder müssen konstruktiv miteinander zusammenarbeiten, einen Beitrag zu den Initiativen des APCIC leisten und den Geist der Zusammenarbeit fördern.
- Die gemeinsame Nutzung von Wissen, Ressourcen und Fachkenntnissen wird gefördert, um gemeinsamen Fortschritt und Innovation voranzutreiben.
- Verantwortung für die Umwelt:
- Die Mitglieder sollten sich aktiv für nachhaltige Praktiken einsetzen und durch ihr Handeln im Rahmen von APCIC Verantwortung im Umgang mit Umweltproblemen zeigen.
Verpflichtungen der Mitglieder
- Einhaltung der Organisationsrichtlinien:
- Die Mitglieder müssen sich jederzeit an die APCIC-Satzung, die Mitgliedschaftsbestimmungen und die operativen Leitlinien halten.
- Die Mitglieder sind verpflichtet, alle von den APCIC-Leitungsgremien erlassenen spezifischen Richtlinien oder Weisungen zu befolgen.
- Vertretung des APCIC:
- Mitglieder, die APCIC bei Veranstaltungen, Foren oder externen Auftritten vertreten, müssen dies in einer Weise tun, die ein positives Licht auf die Organisation wirft.
- Die unbefugte Verwendung des Namens, des Logos oder der Ressourcen von APCIC ist streng verboten.
- Vertraulichkeit:
- Die Mitglieder müssen die Vertraulichkeit der innerhalb des APCIC ausgetauschten Informationen wahren und dürfen sensible Daten nicht ohne vorherige Genehmigung weitergeben.
- Verstöße gegen die Vertraulichkeit können disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen.
Umgang mit Verstößen gegen den Verhaltenskodex
- Meldung von Verstößen:
- Mitglieder, die Verstöße gegen den Verhaltenskodex beobachten oder erleben, werden aufgefordert, diese dem Sekretariat oder dem Mitgliedschaftsausschuss zu melden.
- Die Berichte müssen spezifische Details und, wenn möglich, Belege enthalten, um ein faires Überprüfungsverfahren zu erleichtern.
- Untersuchung und Lösung:
- Gemeldete Verstöße werden vom Mitgliedschaftsausschuss oder einer benannten Arbeitsgruppe untersucht, wobei Vertraulichkeit und Unparteilichkeit während des gesamten Prozesses gewährleistet sind.
- Das betreffende Mitglied erhält die Möglichkeit, sich zu den Vorwürfen zu äußern.
- Disziplinarmaßnahmen:
- Je nach Schwere des Verstoßes können Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden:
- Förmliche Verwarnungen oder Verweise.
- Aussetzung der Mitgliedschaftsrechte.
- Beendigung der Mitgliedschaft, wie in Artikel 7 dargelegt.
- Je nach Schwere des Verstoßes können Disziplinarmaßnahmen ergriffen werden:
- Streitbeilegung:
- Verstöße gegen den Verhaltenskodex werden über die etablierten Streitbeilegungsmechanismen des APCIC geahndet. Die Mitglieder haben das Recht, Entscheidungen gemäß den Bestimmungen der Mitgliedschaftsbestimmungen anzufechten.
Förderung des Verhaltenskodexes
- Orientierung für neue Mitglieder:
- Neue Mitglieder erhalten ein Exemplar des Verhaltenskodex als Teil ihres Einführungsprozesses, um sicherzustellen, dass sie ihre Verantwortung verstehen.
- Regelmäßige Schulungen und Sensibilisierung:
- APCIC kann Workshops, Seminare oder Schulungen organisieren, um ethische Praktiken und das Bewusstsein für den Verhaltenskodex bei seinen Mitgliedern zu fördern.
- Veröffentlichung und Zugänglichkeit:
- Der Verhaltenskodex wird auf der offiziellen Website des APCIC veröffentlicht und allen Mitgliedern als Referenz zugänglich gemacht.
Allgemeine Bestimmungen
- Engagement für kontinuierliche Verbesserung:
- Der Verhaltenskodex kann in regelmäßigen Abständen vom Mitgliedschaftsausschuss überprüft und aktualisiert werden, um neuen Herausforderungen und bewährten Verfahren Rechnung zu tragen.
- Anwendbarkeit:
- Dieser Kodex gilt für alle Mitglieder, einschließlich der Mitglieder des Rates, der Kammermitglieder, der institutionellen Mitglieder und der Einzelmitglieder, bei ihren Aktivitäten, die unter der Schirmherrschaft des APCIC durchgeführt werden.
- Konsequenzen bei Nichteinhaltung:
- Verstöße gegen den Verhaltenskodex untergraben die Integrität und den Auftrag des APCIC. Eine strikte Durchsetzung stellt sicher, dass die Organisation ihre Standards und ihre Glaubwürdigkeit aufrechterhält.
Artikel 9: Änderungen der Mitgliedschaftsbestimmungen
Das Verfahren zur Änderung der Mitgliedschaftsbestimmungen des Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverbands (APCIC) soll Transparenz, Inklusivität und Übereinstimmung mit den strategischen Zielen der Organisation gewährleisten. In diesem Artikel werden die Verfahren und Anforderungen für das Vorschlagen, Prüfen, Genehmigen und Umsetzen von Änderungen dieser Vorschriften beschrieben.
Vorschlag für Änderungsanträge
- Berechtigung zur Einreichung von Änderungsanträgen:
- Jedes vollberechtigte Mitglied, einschließlich der Mitglieder des Rates, der Kammermitglieder, der institutionellen Mitglieder und der Einzelmitglieder, kann Änderungen an der Mitgliedschaftsordnung vorschlagen.
- Die Vorschläge müssen mit dem Auftrag und den Werten des APCIC übereinstimmen und darauf abzielen, die Klarheit, Wirksamkeit oder Relevanz der Verordnungen zu verbessern.
- Einreichung von Vorschlägen:
- Die Vorschläge sind schriftlich beim Sekretariat einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten
- Eine klare Beschreibung der vorgeschlagenen Änderung.
- Die Gründe für die Änderung, einschließlich des erwarteten Nutzens und der möglichen Auswirkungen.
- Ggf. unterstützende Unterlagen oder Referenzen.
- Die Vorschläge sind schriftlich beim Sekretariat einzureichen und müssen folgende Angaben enthalten
- Empfangsbestätigung:
- Das Sekretariat bestätigt den Eingang des Änderungsvorschlags innerhalb von sieben (7) Arbeitstagen und leitet ihn zur Prüfung an den Exekutivausschuss weiter.
Überprüfungsprozess
- Erste Überprüfung durch den Exekutivausschuss:
- Der Exekutivausschuss wird die vorgeschlagene Änderung überprüfen, um festzustellen, ob sie mit dem Auftrag, den Werten und dem operativen Rahmen des APCIC übereinstimmt.
- Während der Überprüfung kann der Exekutivausschuss Beiträge von folgenden Personen einholen:
- Der Mitgliedschaftsausschuss, um Empfehlungen zu den praktischen Auswirkungen der Änderung zu erhalten.
- Der Beirat, für strategische oder politikorientierte Erkenntnisse.
- Konsultation der Mitglieder:
- Der Exekutivausschuss kann die vorgeschlagene Änderung an die Mitglieder weiterleiten, um ein erstes Feedback zu erhalten, insbesondere wenn die Änderung weitreichende Auswirkungen auf die Mitgliederstruktur oder die Leistungen hat.
- Empfehlung an die Generalversammlung:
- Nach seiner Prüfung entscheidet der Exekutivausschuss, ob er die Änderung der Generalversammlung zur Annahme empfiehlt.
- Im Falle einer Empfehlung wird der Änderungsvorschlag auf die Tagesordnung der nächsten Generalversammlung oder einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Sitzung gesetzt.
Genehmigungsverfahren
- Beratungen in der Generalversammlung:
- Die vorgeschlagene Änderung wird der Generalversammlung vorgelegt, wo die Mitglieder Gelegenheit haben werden, über ihre Vorzüge und möglichen Auswirkungen zu diskutieren und zu beraten.
- Eine Zusammenfassung der Überprüfung und der Empfehlungen des Exekutivausschusses wird vorgelegt, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu erleichtern.
- Anforderungen an die Stimmabgabe:
- Änderungen der Mitgliedschaftsbestimmungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der in der Generalversammlung anwesenden und abstimmenden Mitglieder.
- Die Abstimmung kann durch Handzeichen, in geheimer Abstimmung oder auf elektronischem Wege erfolgen, wie vom Exekutivausschuss festgelegt.
- Endgültige Entscheidung:
- Das Ergebnis der Abstimmung wird in das offizielle Protokoll der Generalversammlung aufgenommen und vom Sekretariat an alle Mitglieder weitergeleitet.
Umsetzung der genehmigten Änderungsanträge
- Mitteilung von Änderungen:
- Genehmigte Änderungen werden allen Mitgliedern innerhalb von dreißig (30) Tagen nach ihrer Genehmigung förmlich mitgeteilt.
- Die Benachrichtigungen umfassen:
- Der Wortlaut der geänderten Verordnungen.
- Eine Zusammenfassung der Änderungen und deren Begründung.
- Das Datum des Inkrafttretens der Änderungen.
- Aktualisierung der amtlichen Dokumente:
- Das Sekretariat stellt sicher, dass alle offiziellen Dokumente, einschließlich des Mitgliederhandbuchs, der Satzung und der Online-Ressourcen, auf den neuesten Stand gebracht werden, um die angenommenen Änderungen widerzuspiegeln.
- Orientierung für Mitglieder:
- Bei wichtigen Änderungen kann der APCIC Informationsveranstaltungen oder Workshops organisieren, um sicherzustellen, dass die Mitglieder die Änderungen und ihre Auswirkungen vollständig verstehen.
Regelmäßige Überprüfung der Mitgliedschaftsbestimmungen
- Geplante Überprüfungen:
- Der Exekutivausschuss überprüft in Absprache mit dem Mitgliedschaftsausschuss regelmäßig die Mitgliedschaftsbestimmungen, um sicherzustellen, dass sie weiterhin relevant sind und den sich entwickelnden Bedürfnissen des APCIC entsprechen.
- Kontinuierliche Verbesserung:
- Die Mitglieder werden ermutigt, proaktiv Änderungen vorzuschlagen und so zur kontinuierlichen Verbesserung der Governance und des operativen Rahmens des APCIC beizutragen.
Allgemeine Bestimmungen
- Auswirkungen der Änderungen:
- Änderungen des Mitgliederreglements sind für alle Mitglieder ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens verbindlich, wie im Beschluss der Generalversammlung festgelegt.
- Transparenz und Inklusivität:
- Das Änderungsverfahren wird in voller Transparenz durchgeführt, wobei sichergestellt wird, dass die Mitglieder ausreichend Zeit und Mittel haben, um an den Beratungen und der Entscheidungsfindung teilzunehmen.
- Streitbeilegung:
- Alle Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung der geänderten Verordnungen ergeben, werden durch die etablierten Streitbeilegungsmechanismen des APCIC beigelegt.
Artikel 10: Allgemeine Bestimmungen
Die Allgemeinen Bestimmungen der Mitgliedschaftsbestimmungen des Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverbands (APCIC) legen die grundlegenden Prinzipien für die Durchsetzung, Auslegung und Lösung von Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft fest. Diese Bestimmungen gewährleisten die Übereinstimmung mit der APCIC-Satzung und unterstützen die Verpflichtung der Organisation zu Transparenz, Verantwortlichkeit und effektiver Führung.
Verbindlichkeit von Verordnungen
- Anwendbarkeit:
- Diese Mitgliedschaftsbestimmungen sind für alle APCIC-Mitglieder verbindlich, einschließlich der Ratsmitglieder, Kammermitglieder, institutionellen Mitglieder und Einzelmitglieder.
- Die Mitgliedschaft im APCIC setzt die volle Akzeptanz und Einhaltung dieses Reglements sowie der APCIC-Satzung, des APCIC-Verhaltenskodex und anderer maßgeblicher Dokumente voraus.
- Durchsetzung durch Kontrollorgane:
- Die Durchsetzung dieser Vorschriften obliegt den Leitungsorganen des APCIC, einschließlich der Generalversammlung, des Exekutivausschusses und des Mitgliedschaftsausschusses.
- Der Exekutivausschuss ist befugt, diese Bestimmungen auszulegen, Unklarheiten zu beseitigen und ihre einheitliche Anwendung in allen Mitgliederkategorien sicherzustellen.
- Beitrittserklärung:
- Alle Mitglieder müssen bei Genehmigung ihres Antrags eine Mitgliedschaftsvereinbarung unterzeichnen, in der sie sich verpflichten, diese Bestimmungen und andere APCIC-Richtlinien einzuhalten.
Nicht explizit abgedeckte Angelegenheiten
- Auflösung durch die Verfassung:
- Alle Angelegenheiten, die nicht ausdrücklich in diesen Mitgliedschaftsbestimmungen geregelt sind, werden in Übereinstimmung mit der APCIC-Satzung gelöst, die als oberstes Regelwerk der Organisation dient.
- Die Verfassung enthält übergreifende Leitlinien für die Leitung, Mitgliedschaft und Streitbeilegung.
- Die Rolle des Exekutivausschusses:
- In Fällen, in denen die Verfassung keine ausdrücklichen Vorgaben macht, ist der Exekutivausschuss befugt, verbindliche Entscheidungen in diesen Angelegenheiten zu treffen.
- Der Exekutivausschuss kann den Beirat, den Mitgliedschaftsausschuss oder andere einschlägige Gremien konsultieren, um eine fundierte Entscheidungsfindung zu gewährleisten.
- Ergänzende Politiken und Leitlinien:
- Der Exekutivausschuss kann zusätzliche Politiken, Richtlinien oder Weisungen erlassen, um spezifische Szenarien oder operative Anforderungen zu behandeln, die in diesen Verordnungen nicht abgedeckt sind.
- Diese Richtlinien müssen mit dem Auftrag und den Werten des APCIC übereinstimmen und werden allen Mitgliedern bei ihrer Verabschiedung bekannt gegeben.
Auslegung der Verordnungen
- Befugnis zur Auslegung:
- Der Exekutivausschuss ist die letzte Instanz für die Auslegung dieser Verordnungen und sorgt für eine einheitliche und gerechte Anwendung.
- Die Mitglieder können durch eine formelle Anfrage an das Sekretariat um Klärung oder Anleitung zu bestimmten Bestimmungen bitten.
- Regelmäßige Überprüfung:
- Um die Relevanz und Effektivität dieses Reglements zu erhalten, wird es in regelmäßigen Abständen vom Exekutivausschuss in Absprache mit dem Mitgliedschaftsausschuss überprüft.
- Vorgeschlagene Änderungen, die sich aus solchen Überprüfungen ergeben, unterliegen dem in Artikel 9 beschriebenen Änderungsverfahren.
Streitbeilegung
- Beilegung von Konflikten:
- Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung oder Anwendung dieser Verordnungen ergeben, werden im Rahmen der vom APCIC eingerichteten Streitbeilegungsverfahren beigelegt.
- Die Mitglieder haben weiterhin das Recht, gegen Entscheidungen im Rahmen der in der Satzung und den Mitgliedschaftsbestimmungen festgelegten Verfahren Einspruch zu erheben.
- Engagement für Fairness:
- Alle Streitigkeiten werden in einer Weise behandelt, die den APCIC-Grundsätzen der Transparenz, Inklusivität und Verantwortlichkeit entspricht.
Kommunikation und Zugänglichkeit
- Sensibilisierung der Mitglieder:
- Der APCIC stellt sicher, dass alle Mitglieder ein Exemplar dieses Reglements und aller späteren Änderungen erhalten.
- Die Bestimmungen werden auf der offiziellen Website des APCIC veröffentlicht und in das Mitgliederhandbuch aufgenommen, damit sie leicht zu finden sind.
- Sprache und Übersetzung:
- Obwohl die offizielle Sprache des APCIC Englisch ist, können Übersetzungen dieser Verordnungen bereitgestellt werden, um Mitgliedern mit unterschiedlichem sprachlichen Hintergrund entgegenzukommen.
- Bei Unstimmigkeiten zwischen den Übersetzungen ist die englische Fassung maßgebend.
Allgemeine Einhaltung
- Verpflichtung zur Einhaltung:
- Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Vorschriften bei allen Geschäften mit APCIC und seinen Interessengruppen einzuhalten.
- Die Nichteinhaltung kann zu Disziplinarmaßnahmen gemäß Artikel 7 dieses Reglements führen.
- Kontinuierliche Verbesserung:
- Die Mitglieder sind aufgefordert, Rückmeldungen und Vorschläge zur Verbesserung dieser Verordnungen zu machen und so zur kontinuierlichen Weiterentwicklung des APCIC-Governance-Rahmens beizutragen.
Datum des Inkrafttretens
- Inkrafttreten der Verordnungen:
- Dieses Mitgliedschaftsreglement tritt nach seiner Genehmigung durch die Generalversammlung in Kraft.
- Spätere Änderungen treten zu dem Zeitpunkt in Kraft, der in dem Beschluss zur Annahme der Änderungen angegeben ist.