Diese Satzung umreißt die Grundsätze, die Führungsstruktur, die Mitgliederrechte und den operativen Rahmen der Asia-Pacific Commerce and Industry Confederation (APCIC), die zur Förderung der regionalen wirtschaftlichen Zusammenarbeit, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung im gesamten asiatisch-pazifischen Raum gegründet wurde.
Präambel
Der Asiatisch-Pazifische Handels- und Industrieverband (APCIC) ist eine führende multilaterale Organisation, die sich für die wirtschaftliche Integration, die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung und die Steigerung des regionalen Wohlstands im gesamten asiatisch-pazifischen Raum einsetzt. Geleitet von den Grundsätzen der Inklusivität, Zusammenarbeit und Transparenz, ist APCIC bestrebt, die unterschiedlichen Interessen von Regierungen, Unternehmen und Institutionen zu überbrücken und einen kohärenten Rahmen für Dialog, Partnerschaft und Innovation zu schaffen.
Als vereinigende Plattform widmet sich der APCIC den sich entwickelnden Herausforderungen und Chancen in der globalen Wirtschaftslandschaft. Durch strategische Initiativen, politische Lobbyarbeit und kollektives Handeln strebt der Verband danach, die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, Innovationen voranzutreiben und die Widerstandsfähigkeit der Mitgliedsstaaten zu fördern. APCIC verfolgt eine gemeinsame Vision von langfristigem Wachstum und Nachhaltigkeit und stellt sicher, dass seine Aktivitäten zu einer gerechten und inklusiven Entwicklung zum Nutzen aller Beteiligten in der Region beitragen.
Kapitel I: Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1: Name und Hauptsitz
Die Organisation wird offiziell anerkannt als die Asiatisch-pazifischer Handels- und Industrieverband (APCIC)im Folgenden als "die Konföderation" bezeichnet. Sie ist eine führende regionale Organisation, die sich der Förderung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der nachhaltigen Entwicklung im gesamten asiatisch-pazifischen Raum widmet.
Der Sitz der Konföderation befindet sich in New Yorkund dient als zentraler Verwaltungssitz für alle Operationen und strategischen Initiativen. Um eine wirksame regionale Vertretung und Unterstützung zu gewährleisten, kann der Bund vorbehaltlich der Genehmigung durch den Exekutivausschuss weitere Regionalbüros und Verbindungsstellen einrichten, wenn er dies für erforderlich hält.
Artikel 2: Zweck
Die Konföderation wurde gegründet, um die folgenden übergreifenden Ziele zu erreichen:
- Wirtschaftliche Integration:
Erleichterung des grenzüberschreitenden Handels, der Investitionen und der Innovation zwischen den Mitgliedsstaaten, um eine nahtlose wirtschaftliche Integration innerhalb der asiatisch-pazifischen Region zu fördern. - Nachhaltige Entwicklung:
Förderung eines langfristigen, ökologisch nachhaltigen Wirtschaftswachstums durch die Unterstützung grüner Technologien, nachhaltiger Praktiken und kooperativer Initiativen zur Bewältigung globaler und regionaler Herausforderungen. - Regionale Zusammenarbeit:
Als Brücke für Regierungen, Unternehmen und Institutionen zu fungieren und die Zusammenarbeit und Partnerschaften zu fördern, die die wirtschaftliche Stabilität, die Widerstandsfähigkeit und den gemeinsamen Wohlstand verbessern. - Globale Repräsentation:
Vertretung der kollektiven Interessen der asiatisch-pazifischen Geschäftswelt in internationalen Foren, um sicherzustellen, dass die Prioritäten der Region im globalen wirtschaftlichen Dialog anerkannt und berücksichtigt werden.
Artikel 3: Rechtsstatus
- Organisatorische Natur:
APCIC wurde als unabhängige, nichtstaatliche und gemeinnützige Organisation gegründet. Ihre Aktivitäten und Operationen werden im Einklang mit ihren Grundprinzipien der Inklusivität, Transparenz und Rechenschaftspflicht durchgeführt. - Anmeldung:
- Operative Autonomie:
APCIC arbeitet zwar mit staatlichen und internationalen Einrichtungen zusammen, ist aber unabhängig und frei von unzulässiger politischer oder kommerzieller Einflussnahme, um seine Unparteilichkeit und sein Engagement für seinen Auftrag zu wahren. - Kontinuität und Expansion:
APCIC ist befugt, Zweigstellen, Regionalbüros und spezialisierte Zentren in den Mitgliedstaaten oder weltweit einzurichten, um seine Reichweite und Wirksamkeit zu erhöhen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Generalversammlung.
Kapitel II: Mitgliedschaft
Artikel 4: Mitgliedschaftskategorien
APCIC bietet eine abgestufte Mitgliedschaftsstruktur, die ein breites Spektrum von Organisationen und Einzelpersonen aufnehmen kann, die sich für die Förderung des Auftrags einsetzen. Die Mitgliedschaftskategorien sind wie folgt:
- Mitgliedschaft im Rat:
Diese Kategorie ist für Einrichtungen und Einzelpersonen reserviert, die eine Führungsrolle in der Leitung und strategischen Entscheidungsfindung von APCIC anstreben. Diese Kategorie umfasst:- Einheiten der Ratsmitglieder: Gründungsmitglieder, die zur Leitung und zu den Aktivitäten der Organisation beitragen.
- Vizepräsident Referate: Hochrangige Mitglieder mit erweiterter Verantwortung für die strategische Planung und die Leitung von Initiativen.
- Präsident Einheiten: Elite-Mitglieder, die die übergreifende Vision von APCIC gestalten und die Organisation weltweit vertreten.
- Mitgliedschaft in der Kammer:
Konzipiert für Unternehmen, die mit den branchenspezifischen Kammern des APCIC zusammenarbeiten möchten. Diese Kategorie umfasst:- Kammermitglieder Einheiten: Allgemeine Mitglieder, die sich aktiv an den Initiativen der Kammer beteiligen.
- Kammer-Vizepräsident Referate: Mitglieder mit Führungsaufgaben in bestimmten Kammern, die an strategischen Projekten mitwirken.
- Referate des Kammerpräsidenten: Hochrangige Mitglieder, die die Richtung ihrer jeweiligen Kammern vorgeben und sie bei den breiteren Initiativen des APCIC vertreten.
- Institutionelle Mitgliedschaft:
Offen für akademische Einrichtungen, Forschungsorganisationen, Think Tanks, gemeinnützige Organisationen und internationale Organisationen, die mit den Zielen des APCIC übereinstimmen und Fachwissen zu dessen Initiativen beitragen. - Einzelmitgliedschaft:
Es richtet sich an Fachleute, Unternehmer, Wissenschaftler und Experten, die an den APCIC-Programmen teilnehmen und ihre Erkenntnisse und Führungsqualitäten in den Dienst der Mission stellen möchten.
Artikel 5: Wählbarkeit zur Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft im APCIC steht Organisationen und Einzelpersonen offen, die die folgenden Kriterien erfüllen:
- Regionaler Schwerpunkt:
Die Mitgliedschaft steht Einrichtungen und Einzelpersonen aus dem asiatisch-pazifischen Raum, einschließlich Ostasien, Südostasien, Südasien, Ozeanien, dem pazifisch orientierten Südamerika und strategischen globalen Partnern offen. - Engagement für die Mission:
Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie mit dem Auftrag des APCIC übereinstimmen, wirtschaftliche Integration, Innovation und nachhaltige Entwicklung zu fördern. - Sektorale Vertretung:
Die Mitgliedschaft steht Organisationen und Einzelpersonen aus einer Vielzahl von Sektoren offen, darunter Handel, Technologie, Nachhaltigkeit, Gesundheitswesen, Finanzen und Bildung. - Antrag und Genehmigung:
Die Bewerber müssen einen ausgefüllten Mitgliedsantrag einreichen, der vom APCIC-Mitgliedschaftsausschuss geprüft und genehmigt wird. Der Ausschuss behält sich das Recht vor, Anträge je nach Eignung und Übereinstimmung mit den Zielen des APCIC anzunehmen oder abzulehnen.
Artikel 6: Mitgliedschaftsrechte
Alle APCIC-Mitglieder haben je nach Mitgliedskategorie die folgenden Rechte:
- Teilnahme:
- Teilnahme an von APCIC organisierten Veranstaltungen, Programmen und Initiativen und Mitwirkung an diesen.
- Sie nehmen an Diskussionen, Foren und branchenspezifischen Aktivitäten teil, die auf ihre Mitgliedsstufe zugeschnitten sind.
- Zugang:
- Erhalten Sie die Ressourcen von APCIC, darunter Forschungsberichte, politische Analysen, Markteinblicke und Veröffentlichungen.
- Nutzen Sie die APCIC-Plattformen, um mit anderen Mitgliedern und Interessengruppen in Kontakt zu treten.
- Vertretung und Abstimmungen:
- Berechtigte Mitglieder können je nach Mitgliedschaftsstufe für Führungspositionen innerhalb der APCIC-Leitungsstrukturen wählen oder sich zur Wahl stellen.
- Anerkennungen:
- Sie werden in offiziellen Mitteilungen, Verzeichnissen und Veranstaltungsmaterialien als APCIC-Mitglied genannt.
Artikel 7: Verantwortlichkeiten der Mitglieder
Von allen Mitgliedern wird erwartet, dass sie die folgenden Aufgaben erfüllen:
- Unterstützen Sie die Mission von APCIC:
die APCIC-Grundsätze der Inklusivität, Transparenz und Zusammenarbeit aufrechtzuerhalten und gleichzeitig den Auftrag und die Ziele der Organisation aktiv zu unterstützen. - Aktives Engagement:
sich sinnvoll an den Programmen, Initiativen und Veranstaltungen des APCIC zu beteiligen und so zur Förderung der regionalen wirtschaftlichen Integration und des industriellen Fortschritts beizutragen. - Finanzieller Beitrag:
Zahlung der vom Exekutivausschuss festgelegten jährlichen Mitgliedsbeiträge, um die Nachhaltigkeit des Betriebs und der Aktivitäten des APCIC zu gewährleisten. - Einhaltung von Standards:
Einhaltung der APCIC-Satzung, -Grundsätze und -Richtlinien und Einhaltung ethischer Standards bei allen Interaktionen und Aktivitäten.
Artikel 8: Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft kann unter den folgenden Umständen beendet werden:
- Freiwilliger Rücktritt: Die Mitglieder können ihren Austritt durch schriftliche Mitteilung an das Sekretariat erklären.
- Nicht-Zahlung: Das Versäumnis, die Mitgliedsbeiträge innerhalb des festgelegten Zeitrahmens zu zahlen, kann zur Aussetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft führen.
- Verletzung von Grundsätzen: Jede Handlung, die als schädlich für die Mission, die Werte oder den Ruf des APCIC angesehen wird, kann zur Beendigung der Mitgliedschaft führen, vorbehaltlich einer Überprüfung durch den Exekutivausschuss.
Kapitel III: Governance-Struktur
Die Führungsstruktur des Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverbands (APCIC) gewährleistet Transparenz, Rechenschaftspflicht und Inklusivität bei Entscheidungsprozessen. Sie ist so konzipiert, dass sie eine sinnvolle Beteiligung der Mitglieder aller Kategorien ermöglicht und gleichzeitig die operative Effizienz und strategische Ausrichtung aufrechterhält. Die wichtigsten Komponenten der Führungsstruktur sind wie folgt
Artikel 9: Generalversammlung
- Rolle und Autorität:
Die Generalversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium des APCIC und vertritt alle Mitglieder. Sie ist verantwortlich für die Gestaltung der strategischen Vision der Organisation, die Verabschiedung wichtiger Richtlinien und die Sicherstellung der Übereinstimmung mit dem Auftrag und den Werten des APCIC. - Zusammensetzung:
Die Generalversammlung setzt sich aus allen Mitgliedern des APCIC zusammen, einschließlich der Ratsmitgliedschaft, der Kammermitgliedschaft, der institutionellen Mitgliedschaft und der Einzelmitgliedschaft. Die Stimmrechte und die Vertretung jedes Mitglieds richten sich nach seiner Mitgliedschaftsstufe und -kategorie. - Zuständigkeiten:
- Genehmigung des Jahreshaushalts und der Finanzberichte des APCIC.
- Wahl der Mitglieder des Exekutivausschusses und anderer Führungspositionen.
- Überprüfung und Billigung von strategischen Plänen, wichtigen Initiativen und Änderungen der Verfassung.
- Sitzungen:
Die Generalversammlung tritt jährlich zusammen; außerordentliche Sitzungen werden bei Bedarf vom Exekutivausschuss einberufen. Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst, sofern in der Satzung nichts anderes bestimmt ist.
Artikel 10: Exekutivausschuss
- Rolle und Autorität:
Der Exekutivausschuss ist das wichtigste Exekutivorgan, das für die Umsetzung der Beschlüsse der Generalversammlung, die Verwaltung der APCIC-Aktivitäten und die Überwachung strategischer Initiativen zuständig ist. - Zusammensetzung:
- Vertreter der Referate des Präsidenten, der Vizepräsidenten und andere gewählte Mitglieder.
- Den Vorsitz führt ein von der Generalversammlung gewählter Präsident, der von Vizepräsidenten und Ausschussvorsitzenden unterstützt wird.
- Zuständigkeiten:
- Sicherstellung der effektiven Umsetzung der Politik und der Programme des APCIC.
- Beaufsichtigung des Sekretariats und Genehmigung der wichtigsten operativen Entscheidungen.
- Einsetzung von Ausschüssen und Task Forces, die sich mit bestimmten Prioritäten befassen.
- Überprüfung von Mitgliedsanträgen und Beitragsstrukturen.
- Sitzungen:
Der Exekutivausschuss tritt vierteljährlich oder nach Bedarf zusammen, um dringende Angelegenheiten zu behandeln. Entscheidungen werden im Konsens oder durch Mehrheitsbeschluss getroffen.
Artikel 11: Beirat
- Rolle und Autorität:
Der Beirat bietet dem Exekutivausschuss und der Generalversammlung strategische Leitlinien, Expertenwissen und Empfehlungen auf höchster Ebene. Er dient als beratendes Gremium für wichtige regionale und globale Fragen. - Zusammensetzung:
- Sie setzt sich aus herausragenden Experten, politischen Entscheidungsträgern, Branchenführern und Vordenkern aus dem gesamten asiatisch-pazifischen Raum und darüber hinaus zusammen.
- Die Mitglieder werden auf der Grundlage ihres Fachwissens, ihrer Leistungen und ihrer Übereinstimmung mit dem Auftrag des APCIC ernannt.
- Zuständigkeiten:
- Beratung zu strategischen Initiativen, politischer Interessenvertretung und neuen Trends.
- Empfehlungen zur Verbesserung der Wirkung und der globalen Relevanz von APCIC.
- Unterstützung der Bemühungen von APCIC in den Bereichen Nachhaltigkeit, Innovation und wirtschaftliche Integration.
- Sitzungen:
Der Beirat tritt halbjährlich zusammen und hält bei Bedarf zusätzliche Sitzungen ab.
Artikel 12: Sekretariat
- Rolle und Autorität:
Das Sekretariat dient als operatives Zentrum des APCIC, das die täglichen Aktivitäten verwaltet und die reibungslose Umsetzung der von der Generalversammlung und dem Exekutivausschuss gefassten Beschlüsse gewährleistet. - Leiterschaft:
- Unter dem Vorsitz des Generalsekretärs, der vom Exekutivausschuss ernannt wird.
- Unterstützt von einem Team professioneller Mitarbeiter und regionaler Bürokoordinatoren.
- Zuständigkeiten:
- Koordinierung der Veranstaltungen, Programme und Initiativen des APCIC.
- Verwaltung der Kommunikation, der Mitgliederdienste und der finanziellen Angelegenheiten.
- Vorbereitung von Berichten, Tagesordnungen und Unterlagen für Governance-Sitzungen.
- Rechenschaftspflicht:
Das Sekretariat arbeitet unter der direkten Aufsicht des Exekutivausschusses und berichtet regelmäßig über seine Aktivitäten und Leistungen.
Artikel 13: Kammern und Ausschüsse
- Kammern:
Die APCIC-Kammern sind branchenspezifische Plattformen, die sich darauf konzentrieren, sektorale Prioritäten voranzutreiben, die Zusammenarbeit zu fördern und die besonderen Herausforderungen der jeweiligen Branche zu bewältigen.- Jede Kammer wird von einem Kammerpräsidenten geleitet, der von Vizepräsidenten und Mitgliedsreferaten unterstützt wird.
- Die Kammern organisieren Veranstaltungen, erstellen Forschungsarbeiten und setzen sich für politische Maßnahmen ein, die für ihre Branchen relevant sind.
- Ausschüsse:
Bei den Ausschüssen handelt es sich um funktionale und sektorübergreifende Gremien, die sich mit Themen befassen, die für den Auftrag des APCIC von entscheidender Bedeutung sind, z. B. Nachhaltigkeit, digitale Transformation, Handelserleichterung und politische Interessenvertretung.- Ständige Ausschüsse: Ständige Gremien, die sich mit laufenden Prioritäten befassen, wie der Ausschuss für Politik und Interessenvertretung, der Ausschuss für Nachhaltigkeit sowie der Ausschuss für Technologie und Innovation.
- Ad-hoc-Ausschüsse: Zeitlich begrenzte Gruppen, die sich mit bestimmten Themen oder Projekten befassen.
- Zuständigkeiten der Kammern und Ausschüsse:
- Entwicklung und Umsetzung von Programmen, die auf die strategischen Ziele des APCIC abgestimmt sind.
- Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Interessengruppen.
- Bereitstellung von Erkenntnissen und Empfehlungen für den Exekutivausschuss und die Generalversammlung.
- Führung und Repräsentation:
- Jede Kammer und jeder Ausschuss wird von einem vom Exekutivausschuss ernannten Mitglied geleitet.
- Die Führungspositionen wechseln in regelmäßigen Abständen, um eine vielfältige Vertretung und neue Perspektiven zu gewährleisten.
Kapitel IV: Führungsrollen
Die Führungspositionen innerhalb des Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverbands (APCIC) bilden den Eckpfeiler seiner Führungs- und Betriebsstruktur. Diese Rollen sind so konzipiert, dass sie eine strategische Vision, eine effektive Umsetzung und ein sinnvolles Engagement auf allen Ebenen der Organisation gewährleisten. Der Führungsrahmen ist in zwei Hauptbereiche unterteilt: Führung des Rates und Leitung der Kammer.
Artikel 14: Leitung des Rates
- Direktoren des Rates:
- Rolle und Zuständigkeiten:
Die Direktoren des Rates sind wichtige Vertreter innerhalb des APCIC-Governance-Rahmens und tragen zur Formulierung und Beaufsichtigung von Richtlinien, Strategien und organisatorischen Initiativen bei. Sie nehmen aktiv an den Ratssitzungen teil und geben Einblicke und Empfehlungen, die die Richtung der Organisation bestimmen. - Ernennung:
Die Ratsmitglieder werden auf der Grundlage ihrer Fachkenntnisse, ihrer Beiträge zur Branche und ihrer Übereinstimmung mit dem Auftrag des APCIC gewählt oder nominiert.
- Rolle und Zuständigkeiten:
- Vizepräsidenten:
- Rolle und Zuständigkeiten:
Vizepräsidenten bekleiden leitende Positionen innerhalb des APCIC, geben strategische Leitlinien vor und fungieren als Bindeglied zwischen dem Exekutivausschuss und der breiteren Mitgliedschaft. Sie führen den Vorsitz in Ausschüssen, leiten wirkungsvolle Projekte und setzen sich für die Bewältigung wichtiger regionaler und globaler Herausforderungen ein. - Ernennung:
Die Vizepräsidenten werden von der Generalversammlung gewählt oder vom Exekutivausschuss ernannt, wobei ihre beruflichen Leistungen und ihre Führungsqualitäten berücksichtigt werden.
- Rolle und Zuständigkeiten:
- Präsident Einheiten:
- Rolle und Zuständigkeiten:
Die Präsidenteneinheiten stellen die Spitze der Führungsebene innerhalb der APCIC-Ratsstruktur dar und geben die übergreifenden Leitlinien für die Vision, die Prioritäten und die langfristige Strategie der Organisation vor. Sie fungieren als Botschafter des APCIC auf globalen Foren, setzen sich für regionale Interessen ein und fördern internationale Partnerschaften. Die Präsidenteneinheiten beaufsichtigen auch wichtige Entscheidungsprozesse innerhalb des Exekutivausschusses. - Ernennung:
Reserviert für führende Organisationen oder Einzelpersonen, die für ihre außergewöhnlichen Beiträge zur regionalen und globalen wirtschaftlichen Entwicklung anerkannt sind. Die Präsidenteneinheiten werden von der Generalversammlung gewählt.
- Rolle und Zuständigkeiten:
Artikel 15: Leitung der Kammer
- Kammerpräsidenten:
- Rolle und Zuständigkeiten:
Die Kammerpräsidenten sind die wichtigsten Führungskräfte der branchenspezifischen Kammern des APCIC. Sie sind dafür verantwortlich, die strategische Ausrichtung ihrer jeweiligen Kammern festzulegen, Ziele zu definieren und die Übereinstimmung mit dem breiteren Auftrag des APCIC sicherzustellen. Sie vertreten ihre Kammern in politischen Dialogen und globalen Foren und setzen sich für die Prioritäten und Interessen ihrer Branche ein. - Ernennung:
Gewählt oder ernannt aus dem Kreis der prominentesten Mitglieder der Kammer, basierend auf Branchenkenntnissen und Führungsqualitäten.
- Rolle und Zuständigkeiten:
- Vizepräsidenten der Kammern:
- Rolle und Zuständigkeiten:
Die Vizepräsidenten der Kammer spielen eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung des Kammerpräsidenten, indem sie wichtige Initiativen leiten, Projekte anführen und Arbeitsgruppen leiten. Sie sorgen für die erfolgreiche Durchführung der Programme der Kammer und engagieren sich aktiv bei den Mitgliedern, um Zusammenarbeit und Innovation zu fördern. - Ernennung:
Ausgewählt aus Kammermitgliedern, die ein starkes Engagement für Führung, Zusammenarbeit und Branchenentwicklung zeigen.
- Rolle und Zuständigkeiten:
- Kammermitglieder:
- Rolle und Zuständigkeiten:
Die Kammermitglieder bilden die Grundlage der branchenspezifischen Kammern von APCIC, indem sie sich aktiv an den Aktivitäten der Kammer beteiligen, Erkenntnisse beisteuern und sich an gemeinsamen Initiativen beteiligen. Sie spielen eine Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Ziele der Kammer und treiben den sektoralen Fortschritt voran. - Mitgliedschaft:
Offen für alle teilnahmeberechtigten Organisationen und Einzelpersonen, die sich für die Förderung ihrer Branche durch die APCIC-Plattform einsetzen.
- Rolle und Zuständigkeiten:
Schlüsselprinzipien für Führungsaufgaben
- Inklusivität:
Die Führungspositionen sind so konzipiert, dass verschiedene Sektoren, Regionen und Fachgebiete vertreten sind, um einen ganzheitlichen Ansatz bei der Entscheidungsfindung zu fördern. - Rechenschaftspflicht:
Die Führungskräfte sind der Generalversammlung und ihren jeweiligen Mitgliedern gegenüber rechenschaftspflichtig und gewährleisten so Transparenz und Übereinstimmung mit dem Auftrag des APCIC. - Zusammenarbeit:
Die Führungskräfte des Rates und der Kammern werden ermutigt, zusammenzuarbeiten und sektorübergreifende Synergien zu nutzen, um regionale Herausforderungen und Chancen anzugehen.
Kapitel V: Finanzielle Bestimmungen
Der Finanzrahmen des Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverbands (APCIC) ist so angelegt, dass er einen nachhaltigen Betrieb, Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet. In diesem Kapitel werden die wichtigsten Einnahmequellen, die Finanzverwaltungspraktiken und die Grundsätze für die Mitgliedsbeiträge dargelegt, die mit dem Auftrag des APCIC und seiner Verpflichtung zu ethischer Finanzverwaltung übereinstimmen.
Artikel 16: Einnahmequellen
Die Tätigkeit von APCIC stützt sich auf ein vielfältiges und nachhaltiges Einnahmemodell, das die finanzielle Unabhängigkeit und die Fähigkeit zur Umsetzung der strategischen Initiativen gewährleistet. Zu den wichtigsten Einnahmequellen gehören:
- Mitgliedsbeiträge:
- Die jährlichen Beiträge der Mitglieder, die sich nach ihrer Mitgliedschaftsstufe und dem Grad ihres Engagements richten, bilden den Kern der finanziellen Unterstützung für den Betrieb und die Programme des APCIC.
- Patenschaften, Zuschüsse und Spenden:
- Finanzielle Beiträge und Sachleistungen von Partnerorganisationen, philanthropischen Einrichtungen und internationalen Institutionen, die mit den Zielen des APCIC übereinstimmen.
- Zuschüsse und Sponsoring werden für bestimmte Projekte, Veranstaltungen oder Initiativen beantragt, um eine gezielte Wirkung und strategische Ausrichtung zu gewährleisten.
- Event-Einnahmen:
- Einnahmen aus von APCIC organisierten Foren, Gipfeltreffen, Schulungsprogrammen und branchenspezifischen Veranstaltungen, einschließlich Teilnahmegebühren, Sponsorenpaketen und Beiträgen von Ausstellern.
- Veröffentlichungen und Ressourcen:
- Einnahmen aus dem Verkauf oder der Lizenzierung von APCIC-Publikationen, Forschungsberichten, Marktanalysen und firmeneigenen Tools, die Mitgliedern und Interessengruppen einen Mehrwert bieten.
- Andere Quellen:
- Alle anderen rechtmäßigen und genehmigten Einnahmequellen, die zur Nachhaltigkeit und zu den operativen Zielen von APCIC beitragen, wie vom Exekutivausschuss festgelegt.
Artikel 17: Finanzverwaltung
- Budgetierung und Bewilligung:
- Der APCIC arbeitet nach einem jährlichen Haushaltszyklus, wobei der Haushaltsplan vom Sekretariat erstellt und vom Exekutivausschuss überprüft wird.
- Der Jahreshaushalt, einschließlich detaillierter Einnahmen- und Ausgabenpläne, muss von der Generalversammlung genehmigt werden, um die Übereinstimmung mit den strategischen Prioritäten von APCIC zu gewährleisten.
- Transparenz und Rechenschaftspflicht:
- APCIC hat sich den höchsten Standards der finanziellen Transparenz verpflichtet.
- Regelmäßige Finanzprüfungen werden von einer unabhängigen und qualifizierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft durchgeführt, um die Einhaltung der geltenden Gesetze, die Rechenschaftspflicht gegenüber den Mitgliedern und ethische Finanzpraktiken zu gewährleisten.
- Finanzielle Aufsicht:
- Der Exekutivausschuss beaufsichtigt die Finanzgeschäfte und stellt sicher, dass die Mittel zur Unterstützung des Auftrags und der Aktivitäten von APCIC effizient eingesetzt werden.
- Die vierteljährlichen Finanzberichte werden vom Exekutivausschuss geprüft und den Mitgliedern zur Transparenz zur Verfügung gestellt.
- Rücklagen und Investitionen:
- APCIC unterhält eine finanzielle Reserve, um die operative Stabilität zu gewährleisten und Risiken im Zusammenhang mit unvorhergesehenen Ereignissen zu mindern.
- Überschüssige Mittel können nach Genehmigung durch den Exekutivausschuss strategisch investiert werden, um künftiges Wachstum und Innovation zu fördern.
Artikel 18: Mitgliedsbeiträge
- Festsetzung der Gebühren:
- Die Mitgliedsbeiträge werden vom Exekutivausschuss festgelegt und regelmäßig überprüft, um den Wert der Mitgliedsleistungen, die wirtschaftlichen Bedingungen und die Bedürfnisse der Organisation zu berücksichtigen.
- Die Beiträge sind je nach Mitgliedschaftskategorie und Engagement gestaffelt, um Fairness und Zugänglichkeit für Mitglieder unterschiedlicher Größe und Kapazität zu gewährleisten.
- Gebührenstruktur:
- Die spezifische Gebührenstruktur für die Ratsmitgliedschaft, die Kammermitgliedschaft, die institutionelle Mitgliedschaft und die Einzelmitgliedschaft ist in der APCIC-Mitgliedschaftspolitik dargelegt.
- Für hochrangige Mitglieder, wie z. B. Präsidenteneinheiten oder Großsponsoren, können individuelle Pakete ausgehandelt werden, die ihr verstärktes Engagement widerspiegeln.
- Zahlung und Erneuerung:
- Die Mitgliedsbeiträge sind jährlich fällig und werden vom Sekretariat zu Beginn des Steuerjahres in Rechnung gestellt.
- Die Mitglieder müssen ihre Mitgliedschaft innerhalb der festgelegten Frist erneuern, um weiterhin Zugang zu den Leistungen und Stimmrechten zu haben.
- Nicht-Zahlung:
- Mitglieder, die ihre Beiträge nicht fristgerecht zahlen, können gemäß den Bestimmungen der Satzung suspendiert oder ausgeschlossen werden.
Kapitel VI: Sitzungen und Entscheidungsfindung
Der Asiatisch-Pazifische Industrie- und Handelsverband (APCIC) wird durch einen strukturierten und transparenten Entscheidungsfindungsprozess geleitet, der durch verschiedene Sitzungen auf unterschiedlichen Organisationsebenen unterstützt wird. In diesem Kapitel werden die Arten von Sitzungen, die innerhalb des APCIC abgehalten werden, und die Verfahren zur Entscheidungsfindung definiert, um sicherzustellen, dass die Governance mit dem Auftrag und den Werten des Verbandes übereinstimmt.
Artikel 19: Sitzungsarten
- Generalversammlung:
- Zweck:
Die Generalversammlung ist das höchste Entscheidungsgremium des APCIC, in dem alle Mitglieder zusammenkommen, um über strategische Prioritäten, Richtlinien und organisatorische Angelegenheiten zu beraten und zu entscheiden. - Frequenz:
Jährlich, mit zusätzlichen außerordentlichen Sitzungen, die bei Bedarf vom Exekutivausschuss oder auf Antrag von mindestens einem Drittel der Mitglieder einberufen werden. - Tagesordnung:
- Genehmigung des Jahreshaushalts und der Finanzberichte.
- Wahl der Führungspositionen, einschließlich der Mitglieder des Exekutivausschusses und anderer Schlüsselpositionen.
- Überprüfung und Billigung der strategischen Pläne und wichtigsten Initiativen des APCIC.
- Prüfung von Änderungsvorschlägen zur Verfassung oder zu anderen Dokumenten der Verwaltung.
- Zweck:
- Exekutivausschuss:
- Zweck:
Der Exekutivausschuss überwacht die Umsetzung der von der Generalversammlung gefassten Beschlüsse, sorgt für eine effiziente Arbeitsweise und befasst sich mit neu auftretenden Problemen, die sofortige Aufmerksamkeit erfordern. - Frequenz:
Er tritt vierteljährlich zusammen, wobei zusätzliche Sitzungen nach Bedarf vom Vorsitzenden oder auf Antrag der Mehrheit der Ausschussmitglieder einberufen werden. - Tagesordnung:
- Überprüfung und Genehmigung von Einsatzplänen, Haushaltsplänen und Mitgliedsanträgen.
- Überwachung der Leistung des Sekretariats und anderer operativer Einheiten.
- Einsetzung von nichtständigen oder ständigen Ausschüssen zur Bewältigung bestimmter Herausforderungen oder Initiativen.
- Zweck:
- Beirat:
- Zweck:
Der Beirat liefert strategische Leitlinien und Expertenempfehlungen, um die Wirkung des APCIC zu verstärken und seine Aktivitäten mit globalen Trends und bewährten Verfahren in Einklang zu bringen. - Frequenz:
Er tritt halbjährlich zusammen und beruft bei Bedarf zusätzliche Sitzungen ein, um spezifische Fragen zu behandeln oder dringende Ratschläge zu erteilen. - Tagesordnung:
- Überprüfung und Bewertung der strategischen Ausrichtung und Initiativen des APCIC.
- Vorschläge für innovative Lösungen für regionale und globale wirtschaftliche Herausforderungen.
- Einblicke in neue Trends und politische Möglichkeiten, die für den Auftrag des APCIC von Bedeutung sind.
- Zweck:
- Kammern und Ausschüsse:
- Zweck:
Die Kammern und Ausschüsse treten regelmäßig zusammen, um sektorspezifische oder funktionale Themen zu behandeln und die Übereinstimmung mit den übergreifenden Zielen des APCIC zu gewährleisten. - Frequenz:
Wird von den Vorsitzenden der einzelnen Kammern oder Ausschüsse auf der Grundlage der Dringlichkeit und des Umfangs ihrer jeweiligen Mandate festgelegt. - Tagesordnung:
- Branchenspezifische Diskussionen, gemeinsame Projekte und Lobbyarbeit.
- Ausarbeitung von politischen Empfehlungen zur Vorlage beim Exekutivausschuss oder der Generalversammlung.
- Zweck:
Artikel 20: Entscheidungsprozess
- Generalversammlung:
- Beschlüsse und Entscheidungen bedürfen der einfachen Mehrheit (50% + 1) der anwesenden und abstimmenden Mitglieder, sofern in der Satzung nichts anderes festgelegt ist.
- Strategische Entscheidungen von erheblicher Bedeutung, einschließlich Verfassungsänderungen oder Haushaltsgenehmigungen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, erfordern eine Zweidrittelmehrheit.
- Zu den Abstimmungsmethoden gehören die elektronische Stimmabgabe, die persönliche Abstimmung oder die vom Exekutivausschuss genehmigte Stimmrechtsvertretung.
- Exekutivausschuss:
- Für alltägliche Entscheidungen ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich.
- Strategische Entscheidungen, wie die Einrichtung neuer Kammern oder langfristige finanzielle Verpflichtungen, erfordern eine Zweidrittelmehrheit.
- Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden des Exekutivausschusses den Ausschlag.
- Beirat:
- Der Beirat hat eine beratende Funktion und nimmt keine formellen Abstimmungen vor. Seine Empfehlungen werden dem Exekutivausschuss zur Prüfung und möglichen Umsetzung vorgelegt.
- Kammern und Ausschüsse:
- Die Entscheidungen in den Kammern und Ausschüssen werden in der Regel im Konsens der Mitglieder getroffen.
- In den Fällen, in denen kein Konsens erzielt werden kann, wird mit einfacher Mehrheit abgestimmt, um Entscheidungen zu treffen.
- Die Empfehlungen der Kammern und Ausschüsse werden an den Exekutivausschuss oder die Generalversammlung zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
- Entscheidungsfindung in Notfällen:
- In dringenden Situationen, die ein sofortiges Handeln erfordern, ist der Exekutivausschuss befugt, Entscheidungen im Namen der Generalversammlung zu treffen. Solche Entscheidungen müssen von der Generalversammlung auf ihrer nächsten Sitzung ratifiziert werden.
Kapitel VII: Politische Maßnahmen und Initiativen
Der Asiatisch-Pazifische Industrie- und Handelsverband (APCIC) hat sich der Umsetzung von transformativen Strategien und Initiativen verschrieben, die mit seiner Mission der Förderung von wirtschaftlicher Integration, Innovation und Nachhaltigkeit übereinstimmen. Dieses Kapitel umreißt die wichtigsten Schwerpunktbereiche, die die strategischen Aktivitäten des APCIC leiten und als Grundlage für seine Programme, Partnerschaften und Lobbyarbeit dienen.
Artikel 21: Nachhaltigkeit
- Engagement für die Erhaltung der Umwelt:
APCIC ist sich bewusst, dass eine nachhaltige Entwicklung für den langfristigen Wohlstand in der asiatisch-pazifischen Region von entscheidender Bedeutung ist. Die Konföderation setzt sich für die Förderung umweltfreundlicher Praktiken in allen Bereichen ihrer Tätigkeiten und Partnerschaften ein. - Grundprinzipien:
- Integration von Nachhaltigkeit in die Richtlinien, Programme und Veranstaltungen von APCIC, um die Auswirkungen auf die Umwelt zu minimieren.
- Ermutigung der Mitglieder zur Einführung umweltfreundlicher Technologien, erneuerbarer Energielösungen und der Grundsätze der Kreislaufwirtschaft.
- Eintreten für eine Politik, die dem Klimawandel entgegenwirkt, die biologische Vielfalt fördert und die Kohlenstoffemissionen in der Region reduziert.
- Engagement der Mitglieder:
- Die Mitglieder werden ermutigt, sich aktiv an grünen Initiativen zu beteiligen und bewährte Praktiken im Bereich der ökologischen Nachhaltigkeit weiterzugeben.
- APCIC bietet seinen Mitgliedern eine Plattform für die Zusammenarbeit bei Projekten in den Bereichen erneuerbare Energien, Abfallvermeidung und Ressourceneffizienz.
- Strategische Partnerschaften:
- Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen, Regierungen und dem privaten Sektor bei der Entwicklung und Umsetzung von Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung.
- Unterstützung regionaler Rahmenwerke, wie z. B. der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), um die Bemühungen von APCIC mit den globalen Prioritäten der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen.
Artikel 22: Innovation und Technologie
- Engagement für technologischen Fortschritt:
APCIC ist sich des transformativen Potenzials von Technologie und Innovation bewusst, wenn es darum geht, das Wirtschaftswachstum zu fördern, die Produktivität zu steigern und gesellschaftliche Herausforderungen zu bewältigen. Der Bund unterstützt Initiativen, die neue Technologien nutzen, um Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu fördern. - Schwerpunktbereiche:
- Digitale Transformation: Förderung der Integration digitaler Technologien in der Industrie zur Steigerung von Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit.
- Künstliche Intelligenz (KI) und maschinelles Lernen: Unterstützung der Entwicklung und Anwendung von KI zur Lösung komplexer Probleme und zur Förderung des Wirtschaftswachstums.
- Blockchain und Fintech: Förderung der Einführung von Blockchain-Technologie und Fintech-Lösungen zur Verbesserung von Transparenz, Sicherheit und Effizienz bei Transaktionen und Geschäften.
- Intelligente Städte und Internet der Dinge (IoT): Erleichterung der Einführung von Smart-City-Lösungen und IoT-Technologien zur Verbesserung der Stadtplanung, des Energiemanagements und der öffentlichen Dienste.
- Engagement der Mitglieder:
- Bereitstellung von Forschungsergebnissen, Werkzeugen und Ressourcen für die Einführung und Verbreitung neuer Technologien für die Mitglieder.
- Organisation von Foren, Workshops und Innovationsherausforderungen zur Förderung der Zusammenarbeit und des Ideenaustauschs zwischen Mitgliedern und Interessengruppen.
- Politische Interessenvertretung:
- Eintreten für einen Rechtsrahmen, der Innovationen fördert und gleichzeitig eine ethische Nutzung und Datensicherheit gewährleistet.
- Bewältigung von Herausforderungen wie digitale Ungleichheit, Cybersicherheitsrisiken und Zugänglichkeit von Technologien durch gezielte Initiativen.
Artikel 23: Wirtschaftliche Integration
- Engagement für regionale Konnektivität:
APCIC hat sich zum Ziel gesetzt, die wirtschaftliche Integration im gesamten asiatisch-pazifischen Raum durch den Abbau von Handelshemmnissen, die Erleichterung von Investitionen und die Stärkung der Effizienz der Lieferketten zu fördern. - Zentrale Zielsetzungen:
- Erleichterung des Handels: Unterstützung von Maßnahmen zur Vereinfachung des grenzüberschreitenden Handels, zur Senkung von Zöllen und zur Harmonisierung von Regulierungsstandards.
- Investitionsförderung: Förderung in- und ausländischer Investitionen, die Innovationen vorantreiben, Arbeitsplätze schaffen und die regionale wirtschaftliche Widerstandsfähigkeit stärken.
- Effizienz der Lieferkette: Förderung von Initiativen zur Optimierung von Lieferkettennetzen, zur Verbesserung der Logistik und zur Verbesserung der regionalen Konnektivität.
- Engagement der Mitglieder:
- Schaffung von Gelegenheiten für Mitglieder zur Teilnahme an Handelsmissionen, Investitionsforen und grenzüberschreitendem Geschäftsaustausch.
- Förderung von Partnerschaften zwischen Unternehmen, Regierungen und internationalen Organisationen zur Bewältigung von Handels- und Investitionsproblemen.
- Politische Interessenvertretung:
- Eintreten für multilaterale Abkommen und regionale Handelsrahmen, die die wirtschaftliche Integration und Inklusivität fördern.
- Beseitigung nichttarifärer Handelshemmnisse und anderer Hindernisse für Handel und Investitionen durch einen kooperativen Dialog und faktengestützte politische Empfehlungen.
- Strategische Programme:
- Entwicklung regionaler Projekte zur Förderung der Infrastrukturentwicklung, der digitalen Konnektivität und der Zusammenarbeit im Energiebereich.
- Unterstützung von Initiativen, die die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in globalen Wertschöpfungsketten verbessern.
Kapitel VIII: Streitbeilegung
Um ein harmonisches und effektives Arbeitsumfeld aufrechtzuerhalten, hat die Asia-Pacific Commerce and Industry Confederation (APCIC) einen umfassenden Rahmen für die Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Dieser Rahmen gewährleistet Transparenz, Fairness und die Einhaltung der Grundsätze der Organisation, während er sich mit internen und externen Konflikten befasst, die während ihrer Tätigkeit auftreten können.
Artikel 24: Interne Streitigkeiten
- Umfang der internen Streitigkeiten:
Interne Streitigkeiten beziehen sich auf Meinungsverschiedenheiten, Konflikte oder Beschwerden zwischen APCIC-Mitgliedern oder zwischen Mitgliedern und der Organisation selbst, die sich aus APCIC-bezogenen Aktivitäten, der Leitung oder Initiativen ergeben. - Mechanismus der Auflösung:
- Vermittlung durch den Beirat:
Der Beirat ist das wichtigste Gremium zur Erleichterung der Schlichtung bei internen Streitigkeiten.- Die an einem Streitfall beteiligten Parteien müssen über das Sekretariat einen schriftlichen Antrag auf Vermittlung an den Beirat richten.
- Der Beirat beruft innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Antrags eine Schlichtungssitzung ein, an der alle betroffenen Parteien teilnehmen.
- Es werden Anstrengungen unternommen, um den Streit gütlich durch Dialog und gegenseitiges Einvernehmen zu lösen, wobei Fairness und Unparteilichkeit gewährleistet werden.
- Schlichtung (falls erforderlich):
Gelingt es nicht, den Streitfall durch Schlichtung beizulegen, kann die Angelegenheit einem vom Exekutivausschuss ernannten Schiedsgericht vorgelegt werden.- Die Entscheidung des Schiedspanels ist für alle beteiligten Parteien verbindlich.
- Das Schiedsverfahren unterliegt den Regeln und Vorschriften, die in der internen Streitbeilegungspolitik des APCIC festgelegt sind.
- Vermittlung durch den Beirat:
- Vertraulichkeit:
Alle Vermittlungs- und Schlichtungsverfahren werden streng vertraulich durchgeführt, um die Privatsphäre und den Ruf der beteiligten Parteien zu schützen. - Einsprüche:
Parteien, die mit dem Ergebnis nicht zufrieden sind, können den Exekutivausschuss anrufen, dessen Entscheidung in dieser Angelegenheit endgültig ist.
Artikel 25: Externe Streitigkeiten
- Umfang der externen Streitigkeiten:
Externe Streitigkeiten beziehen sich auf Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten zwischen APCIC-Mitgliedern und Dritten, die nichts mit den Aktivitäten oder der Leitung der Organisation zu tun haben. Beispiele hierfür sind Handelsstreitigkeiten, vertragliche Unstimmigkeiten oder externe Rechtsangelegenheiten. - Politik der Nicht-Intervention:
- Um seine Neutralität und Unparteilichkeit zu wahren, mischt sich APCIC nicht in externe Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Dritten ein.
- Ausnahmen sind möglich, wenn die Streitigkeit unmittelbare Auswirkungen auf den Ruf, die Tätigkeit oder die Initiativen des APCIC hat; in diesem Fall wird die Angelegenheit vom Exekutivausschuss geprüft.
- Beratende Unterstützung:
- Auf schriftlichen Antrag kann der APCIC Mitgliedern, die an externen Streitigkeiten beteiligt sind, beratend zur Seite stehen.
- Die beratende Unterstützung kann Folgendes umfassen:
- Vermittlung von Kontakten zu Rechts- oder Mediationsexperten.
- Anbieten von Leitlinien oder Austausch bewährter Verfahren zur Konfliktlösung.
- Funktion als neutraler Beobachter in externen Vermittlungs- oder Schiedsverfahren, wenn dies von allen beteiligten Parteien gewünscht wird.
- Die beratende Unterstützung erfolgt auf Einzelfallbasis und bedeutet nicht, dass APCIC den Ausgang des Rechtsstreits befürwortet oder dafür verantwortlich ist.
Artikel 26: Allgemeine Grundsätze der Streitbeilegung
- Fairness und Unparteilichkeit:
Alle Streitbeilegungsverfahren müssen den Grundsätzen der Fairness, der Unparteilichkeit und des gegenseitigen Respekts entsprechen und gewährleisten, dass alle Parteien die gleichen Chancen haben, ihren Fall darzulegen. - Rechtzeitige Lösung:
APCIC ist bestrebt, Streitigkeiten umgehend beizulegen, um Störungen des Betriebs auf ein Mindestmaß zu beschränken und ein kollaboratives Umfeld zu erhalten. - Übereinstimmung mit den APCIC-Werten:
Die Beilegung von Streitigkeiten erfolgt im Einklang mit den APCIC-Grundsätzen der Inklusivität, Transparenz und Rechenschaftspflicht und fördert das Vertrauen und die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern.
Kapitel IX: Änderungen und Auflösung
In diesem Kapitel werden die Verfahren zur Änderung der Satzung des Asiatisch-Pazifischen Industrie- und Handelsverbands (APCIC) und die Bedingungen, unter denen die Organisation aufgelöst werden kann, dargelegt. Diese Bestimmungen stellen sicher, dass alle Änderungen des APCIC-Governance-Rahmens oder seiner Existenz mit der größtmöglichen Sorgfalt, Transparenz und im Einklang mit seinem Auftrag vorgenommen werden.
Artikel 27: Änderung der Verfassung
- Berechtigung zur Einreichung von Änderungsanträgen:
- Satzungsänderungen können vom Exekutivausschuss, dem Beirat oder einer Gruppe von mindestens einem Drittel der stimmberechtigten Mitglieder des APCIC vorgeschlagen werden.
- Die Vorschläge sind schriftlich beim Sekretariat einzureichen und müssen eine ausführliche Begründung und die erwarteten Auswirkungen der Änderung enthalten.
- Überprüfung und Erörterung:
- Nach Erhalt eines Änderungsvorschlags überprüft der Exekutivausschuss den Vorschlag, um sicherzustellen, dass er mit dem Auftrag, den Werten und dem operativen Rahmen des APCIC übereinstimmt.
- Der Exekutivausschuss kann den Beirat und relevante Interessengruppen konsultieren, um fachliche Beiträge und Empfehlungen einzuholen.
- Genehmigungsverfahren:
- Die Änderungsvorschläge werden nach ihrer Prüfung der Generalversammlung auf ihrer nächsten planmäßigen Sitzung oder einer zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Sitzung vorgelegt.
- Die Annahme von Änderungen erfordert eine Zweidrittelmehrheit der in der Generalversammlung anwesenden und abstimmenden Mitglieder.
- Notifizierung und Durchführung:
- Genehmigte Änderungen werden allen Mitgliedern innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Annahme mitgeteilt.
- Das Sekretariat aktualisiert die amtlichen Dokumente und nimmt die erforderlichen Änderungen vor, um die Übereinstimmung mit der geänderten Verfassung zu gewährleisten.
- Beschränkung der häufigen Änderungen:
- Um die Stabilität zu wahren, wird innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht mehr als eine Satzungsänderung vorgeschlagen, es sei denn, der Exekutivausschuss hält dies für kritisch.
Artikel 28: Auflösung des APCIC
- Bedingungen für die Auflösung:
- Die Auflösung des APCIC kann nur unter außergewöhnlichen Umständen in Erwägung gezogen werden, z. B. bei Unfähigkeit, den Auftrag zu erfüllen, bei mangelnder operativer Lebensfähigkeit oder bei einstimmigem Einverständnis der Mitglieder, dass die Organisation ihren Zweck erfüllt hat.
- Vorschlag zur Auflösung:
- Ein Antrag auf Auflösung des APCIC muss dem Exekutivausschuss schriftlich vorgelegt werden, von mindestens drei Vierteln der Ratsmitglieder mit unterzeichnet werden und eine ausführliche Begründung enthalten.
- Der Exekutivausschuss prüft den Vorschlag und berät sich mit dem Beirat und den wichtigsten Interessengruppen, bevor er ihn der Generalversammlung vorlegt.
- Genehmigungsverfahren:
- Die Auflösung erfordert eine einstimmige Abstimmung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder in einer eigens einberufenen Sitzung der Generalversammlung.
- Diese Sitzung ist nur beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
- Vermögensverteilung:
- Im Falle einer Auflösung soll das nach Begleichung aller Schulden und Verpflichtungen verbleibende Vermögen des APCIC ausschließlich an gemeinnützige Organisationen, karitative Einrichtungen oder regionale Entwicklungsprojekte verteilt werden, die mit dem Auftrag des APCIC übereinstimmen, wirtschaftliche Integration, Nachhaltigkeit und Innovation zu fördern.
- Die Auswahl der begünstigten Einrichtungen wird vom Exekutivausschuss in Absprache mit dem Beirat getroffen und von der Generalversammlung genehmigt.
- Aufbewahrung von Unterlagen:
- Die offiziellen Aufzeichnungen, das geistige Eigentum und die historische Dokumentation des APCIC werden an eine geeignete regionale oder internationale Einrichtung, eine akademische Institution oder ein Archiv übergeben, um das Erbe zu bewahren.
- Benachrichtigung über die Auflösung:
- Die Entscheidung, den APCIC aufzulösen, wird allen Mitgliedern, Partnern und Beteiligten förmlich mitgeteilt.
- Der Auflösungsprozess muss den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen des Landes entsprechen, in dem APCIC registriert ist.
Artikel 29: Endgültigkeit und Kontinuität
- Unwiderruflichkeit von Beschlüssen:
- Ein einmal gefasster Änderungs- oder Auflösungsbeschluss kann nicht mehr rückgängig gemacht werden, es sei denn, es wird ein neuer Beschluss unter denselben strengen Bedingungen gefasst wie oben beschrieben.
- Engagement für Kontinuität:
- Selbst bei strukturellen Veränderungen oder der Auflösung der Organisation sollen die Werte und der Auftrag des APCIC durch seine Mitglieder, Initiativen und Partnerschaften weitergeführt werden, um einen nachhaltigen Einfluss auf die asiatisch-pazifische Region zu gewährleisten.
Kapitel X: Sonstige Bestimmungen
In diesem Kapitel werden ergänzende Bestimmungen zur Regelung des operativen und ethischen Rahmens der Asia-Pacific Commerce and Industry Confederation (APCIC) dargelegt. Diese Bestimmungen gewährleisten Klarheit, Verantwortlichkeit und die Einhaltung hoher Standards in allen Aspekten der Aktivitäten der Organisation.
Artikel 30: Amtssprache
- Benannte Arbeitssprache:
- Die offizielle Arbeitssprache des APCIC ist Englischdie für alle offiziellen Mitteilungen, Vorstandssitzungen, Unterlagen und Veröffentlichungen zu verwenden ist.
- Erleichterung der mehrsprachigen Inklusion:
- Obwohl Englisch das Hauptmedium ist, erkennt APCIC die sprachliche Vielfalt der asiatisch-pazifischen Region an. Für Inklusivität:
- Je nach Verfügbarkeit von Ressourcen und Nachfrage können Übersetzungsdienste für wichtige Dokumente und Veranstaltungen angeboten werden.
- Die Regionalbüros sind aufgefordert, die Kommunikation auf lokaler Ebene zu erleichtern, um das Engagement der Mitglieder zu fördern.
- Obwohl Englisch das Hauptmedium ist, erkennt APCIC die sprachliche Vielfalt der asiatisch-pazifischen Region an. Für Inklusivität:
- Sprache in rechtlichen und verbindlichen Dokumenten:
- Bei Auslegungsstreitigkeiten ist die englische Fassung der maßgeblichen Dokumente und Vereinbarungen des APCIC maßgebend.
Artikel 31: Dokumentation und Aufbewahrung von Aufzeichnungen
- Dokumenttypen:
- Das APCIC führt genaue und umfassende Aufzeichnungen über alle seine Tätigkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Leitende Dokumente wie die Verfassung und die Geschäftsordnung.
- Sitzungsprotokolle der Generalversammlung, des Exekutivausschusses, des Beirats und anderer offizieller Versammlungen.
- Berichte, einschließlich Finanzaudits, jährliche Tätigkeitsübersichten und strategische Pläne.
- Grundsatzpapiere, Forschungspublikationen und andere Materialien, die für den Auftrag und die Initiativen des APCIC relevant sind.
- Das APCIC führt genaue und umfassende Aufzeichnungen über alle seine Tätigkeiten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
- Erreichbarkeit:
- Alle wichtigen Dokumente werden sicher archiviert und den Mitgliedern über ein spezielles Mitgliederportal oder auf Anfrage zugänglich gemacht, vorbehaltlich der Vertraulichkeits- und Datenschutzrichtlinien.
- Archivierungspolitik:
- Dokumente von historischer oder strategischer Bedeutung werden auf unbegrenzte Zeit aufbewahrt.
- Routinemäßige betriebliche Aufzeichnungen können mindestens sieben Jahre lang aufbewahrt werden oder so lange, wie es die Gerichtsbarkeit, in der das APCIC registriert ist, vorschreibt.
- Transparenz und Integrität:
- APCIC hat sich verpflichtet, seine Aufzeichnungen transparent zu halten und dafür zu sorgen, dass alle Unterlagen die Grundsätze der Organisation in Bezug auf Verantwortlichkeit und Genauigkeit widerspiegeln.
Artikel 32: Ethische Normen
- Grundprinzipien:
Alle APCIC-Mitglieder und -Stakeholder sind verpflichtet, die folgenden ethischen Grundsätze im Umgang mit und durch die Organisation zu befolgen:- Transparenz: Durchführung aller Aktivitäten in einer offenen und ehrlichen Art und Weise, mit klarer und genauer Offenlegung der relevanten Informationen.
- Inklusivität: Sicherstellung, dass die Aktivitäten und die Leitung von APCIC für die verschiedenen Interessen und Perspektiven innerhalb der asiatisch-pazifischen Region zugänglich und repräsentativ sind.
- Rechenschaftspflicht: Wahrung der höchsten Standards in Bezug auf Verantwortung, Integrität und Professionalität bei allen Interaktionen und Entscheidungen.
- Verhaltenskodex:
- Die Mitglieder müssen sich an den Verhaltenskodex des APCIC halten, der Folgendes beinhaltet
- Verbot von diskriminierenden Praktiken oder Verhaltensweisen aufgrund von Ethnie, Geschlecht, Religion oder einem anderen Status.
- Keine Toleranz gegenüber Korruption, Bestechung oder unethischen Praktiken.
- Engagement für einen fairen Wettbewerb und die Achtung der Rechte an geistigem Eigentum.
- Die Mitglieder müssen sich an den Verhaltenskodex des APCIC halten, der Folgendes beinhaltet
- Überwachung und Durchsetzung:
- Der Exekutivausschuss legt Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung der ethischen Standards des APCIC fest.
- Jedes Mitglied, das gegen diese Grundsätze verstößt, kann vom Exekutivausschuss mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur Aussetzung oder Beendigung der Mitgliedschaft belegt werden.
- Ethik-Training:
- APCIC kann seinen Mitgliedern Ethik-Schulungen oder -Ressourcen zur Verfügung stellen, um das Verständnis und die Einhaltung der ethischen Standards zu fördern.
Artikel 33: Allgemeine Bestimmungen
- Logo und Branding:
- Der Name APCIC, das Logo und das Branding-Material sind das ausschließliche Eigentum der Organisation. Die Mitglieder dürfen diese Güter nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung und in Übereinstimmung mit den APCIC-Branding-Richtlinien verwenden.
- Einhaltung von Rechtsvorschriften:
- APCIC und seine Mitglieder müssen die Gesetze und Vorschriften der Länder einhalten, in denen die Organisation tätig ist.
- Vertraulichkeit:
- Alle Mitglieder wahren die Vertraulichkeit sensibler Informationen, die über APCIC-Plattformen oder -Aktivitäten weitergegeben werden, es sei denn, die Offenlegung ist ausdrücklich erlaubt oder gesetzlich vorgeschrieben.
- Haftungsausschluss:
- Der APCIC haftet nicht für Handlungen oder Streitigkeiten zwischen Mitgliedern oder externen Parteien, es sei denn, dies ist ausdrücklich in einer vom Exekutivausschuss genehmigten schriftlichen Vereinbarung festgelegt.